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Bürgergeld: Gute Nachrichten! In diesem Fall muss das Jobcenter doppelt zahlen

Beim Umzug in die neue Wohnung kann eine Doppelmiete fällig werden. Manchmal muss dann das Jobcenter für Bürgergeld-Empfänger einspringen.

Für Bürgergeld-Empfänger muss das Jobcenter in bestimmten Fällen eine Doppelmiete übernehmen.
© IMAGO / Jochen Tack

Das ist das Bürgergeld und so viel steht jedem zu

Wir verraten dir in diesem Video alles, was du über das Bürgergeld wissen musst.

Ein Umzug kann schon bei Ottonormalbürger ordentlich die Nerven strapazieren. Für Bürgergeld-Empfänger kann ein Wohnungswechsel durch die damit verbundenen Kosten besonders belastend sein.

Neben den reinen Kosten für den Umzug, wird oft noch eine Doppelmiete fällig. Die muss allerdings das Jobcenter bezahlen. Der Fall einer Mutter aus Bonn machte diese Pflicht des Amts besonders deutlich.

Bürgergeld: Amt will Doppelmiete nicht übernehmen

Wollen Mieter eine neue Wohnung beziehen, kann sich die Kündigungsfrist für die bisherige Wohnung schnell mit dem Einzugstermin für die neue Wohnung überschneiden – und doppelte Kosten für Mieter verursachen. Gerade für Bürgergeld-Empfänger, die oft jeden Cent zwei Mal umdrehen müssen, stellt das eine schwere finanzielle Belastung dar. So wie 2019 bei einer alleinerziehenden Mutter aus Bonn, wie das Portal „Bürgergeld.org“ berichtet.

Mit ihren zwei Kindern zog die damalige Hartz-IV-Empfängerin mit Genehmigung des Jobcenters aus ihrer 54 qm großen Wohnung in eine 82 qm große Wohnung. Doch für den Monat Juli wurden  dadurch zwei Mietzahlungen – sowohl die alte als auch die neue Wohnung – fällig. Beim Jobcenter Bonn beantragte die Frau daraufhin die Übernahme der Doppelmiete. Dieses lehnte allerdings ab.

Gemäß § 22 Abs. 6 SGB II könne die Kostenübernahme einer Doppelmiete nur erfolgen, wenn das Jobcenter diese im Vorfeld zugesichert hat. Da die Frau vor Abschluss des Mietvertrages die Kostenübernahme allerdings nicht beantragt hätte, übernehme das Jobcenter die Mietzahlungen auch nicht.

In diesen Fällen bekommst du eine Kostenübernahme

Die Hartz4-Empfängerin zog darauf vor das Sozialgericht, das ihre Klage zunächst ablehnte. In letzter Instanz war allerdings das Bundessozialgericht auf Seite der zweifachen Mutter. Laut Gericht gehören die Kosten einer Doppelmiete zu den übernahmefähigen Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft für Bürgergeld-Empfänger.
Das gilt, solange

  • beide Wohnungen im Umzugsmonat wirklich genutzt werden und
  • die doppelte Mietzahlung dadurch unvermeidbar ist.

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Eine Doppelmiete lässt sich nicht vermeiden, wenn zum Beispiel eine Abstimmung der Vertragslaufzeiten aufeinander unzumutbar ist. Dies kann an den örtlichen Verhältnissen auf dem Wohnungsmarkt oder auch den persönlichen Lebensverhältnissen des Bürgergeld-Empfängers (Gesundheitszustand, soziale Schwierigkeiten oder Alleinerziehung) liegen.