Steuerbescheid vom Finanzamt: Wie kriege ich meine Steuer-Rückerstattung schneller?
Finanzexperte Simon Neumann, auch bekannt als Finanznerd, gibt in diesem Video Tipps, wie du deine Steuer-Rückerstattung schneller bekommst.
Ob Tierarzt, Futter, Leckerlies oder Spielsachen – die lieben Vierbeiner kosten eine Menge Geld. Doch natürlich verwöhnen die Halter von Hunden und Katzen ihre Liebsten nur allzu gerne. Dennoch dürfte für viele spannend sein, dass man sich so manche Kosten vom Finanzamt bei der Steuererklärung zurückholen kann. Wir verraten hier, wie das geht!
Steuer-Tricks für Besitzer von Hunden und Katzen – so funktioniert’s
Futter, Tierarztkosten, Spielsachen – für ihre geliebte Katze oder ihren geliebten Hund geben die Deutschen viel aus. Für das Geld könnte man locker einen weiteren Urlaub pro Jahr machen. Doch nur wenige wissen, dass man manche Kosten sogar beim Finanzamt zur Erstattung einreichen kann! Foto: IMAGO / Bihlmayerfotografie, IMAGO / ITAR-TASS, IMAGO / Harald Dostal (Fotomontage)Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe weist darauf hin – und alle Besitzer von Hunden und Katzen sollten besser darüber informiert sein. Auch für alle, die mit einem Hamster oder Wellensittich die Wohnung teilen, wird es jetzt wichtig. Foto: IMAGO/Addictive StockFährt man in den Urlaub ohne Hund und Katze, muss sich irgendjemand um das Tier kümmern, wenn man es nicht mitnehmen kann oder möchte. Das betrifft vor allem Auslandsreisen mit dem Flugzeug. Hier wird es spannend! Foto: IMAGO/Westend61Erfolgt die Tierbetreuung in den eigenen vier Wänden oder auf dem eigenen Grundstück, kann man die Kosten in der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen! „Wer den Hund oder die Katze in eine Tierpension bringt, kann die Kosten nicht absetzen“, teilt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe mit. Foto: IMAGO/imagebrokerDoch das betrifft nicht nur Urlaube. Kommt etwa eine Tierfriseurin zur Fellpflege oder zur Krallenpflege in den eigenen Haushalt oder auf das eigene Grundstück der Halter, kann das ebenso bei der Steuererklärung angegeben werden. Nicht aber, wenn man selbst in den Friseursalon geht. Foto: IMAGO/ZoonarWichtig: Die Rechnungen müssen immer unbar bezahlt werden, also per Überweisung. Nur dann erkennt das Finanzamt sie an. Insgesamt können pro Jahr für haushaltsnahe Dienstleistungen höchstens 20.000 Euro in der Steuererklärung angegeben werden. Davon gibt es 20 Prozent als Steuerermäßigung – also bis zu 4.000 Euro maximal pro Jahr. Foto: IMAGO/Westend61