Zum 1. Juli 2025 stieg die Rente in Deutschland um 3,74 Prozent – doch nicht nur positive Nachrichten sorgen für Gesprächsstoff. Gerüchte über angebliche Änderungen und die Pflicht, einen Lebensnachweis zu erbringen, verunsichern viele Rentnerinnen und Rentner. Nun räumt die Deutsche Rentenversicherung mit der Nachricht auf.
++ Auch interessant: Rente im Juli gestiegen – aber für viele wird’s teuer ++
Renten und Lebensnachweis: Fakten gegen Gerüchte
Die Renten stiegen zum 1. Juli 2025 um 3,74 Prozent – für fast 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner eine gute Nachricht. Doch Gerüchte über angebliche Änderungen im August sorgen für Verunsicherung. Auf Social Media wird behauptet, Rentner müssten ab August einen Lebensnachweis einreichen, um weiterhin ihre Rente zu erhalten. Die Deutsche Rentenversicherung stellte klar: „Entgegen den Meldungen in den sozialen Medien müssen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland grundsätzlich keine Lebensnachweise erbringen.“
Der Lebensnachweis ist nur für Rentner mit Wohnsitz im Ausland verpflichtend – und auch hier nur in Ländern, in denen kein automatisierter Datenabgleich möglich ist. Rund 1,2 Millionen der 1,7 Millionen ins Ausland gezahlten Renten werden automatisch geprüft, etwa für Länder wie Italien oder Spanien.
Für Rentner, die in Ländern ohne Datenaustausch leben, ist der Nachweis jedoch jährlich erforderlich. Die Deutsche Rentenversicherung betonte dabei, dass diese Regelung unverändert ist und es keine neuen Anforderungen für Rentner in Deutschland gibt.
Was sich im August wirklich ändert
Während die Gerüchte unbegründet sind, gibt es einige tatsächliche Änderungen im August. Einerseits wird der Pflegeversicherungsbeitrag nach der Juli-Sondererhöhung auf den regulären Satz von 3,6 Prozent normalisiert. Andererseits wird die Rentenauszahlung vereinheitlicht: Rentner, die ihre Rente vor März 2004 antraten, erhalten diese weiterhin im Voraus. Für alle anderen erfolgt die Auszahlung zum Monatsende.
Zudem gilt für Menschen des Jahrgangs 1959 ab August die Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 2 Monaten. Damit können sie erstmals ihre abschlagsfreie Altersrente beanspruchen. Auch Rentner mit Erwerbsminderungsrente erhalten weiterhin ihren Zuschlag, der ab Dezember 2025 jedoch in die reguläre Rentenauszahlung integriert wird. Diese Änderungen sind vor allem administrativ und betreffen keine grundlegenden Anpassungen.
Mehr News:
Das bedeutet: Rentnerinnen und Rentner in Deutschland können beruhigt sein. Für sie gibt es im August 2025 keine gravierenden Änderungen im Rentensystem. Gerüchte rund um den Lebensnachweis und drohende Rentenkürzungen entsprechen nicht der Realität.
Dieser Artikel wurde teils mit maschineller Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.