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Hamburg: Luxus-Paar wollte angeblich Auftragsmörder im Darknet organisieren – er sollte DAS für sie tun

Ein Paar der feinen Gesellschaft soll eine Wahnsinnstat begangen haben, die so nicht alle Tage in Hamburg vorkommt.

© picture alliance/dpa | Marcus Brandt

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Mord kommt in den feinsten Kreisen vor. Nach außen hin gaben Thomas N. (51) und seine Frau Dr. Lotta N.(49) ein perfektes Bild ab. Der internationale Top-Manager eines großen Betriebsausstatters und die Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie waren anerkannte Mitglieder der feinen Gesellschaft. Teils in Hamburg, teils in Stuttgart, wo die beiden vor ihrer Verhaftung lebten.

Doch hinter verschlossenen Türen brodelte es kräftig. Die familiären Konflikte waren für beide vielleicht so unlösbar, dass am Ende im Darknet ein vermeintlicher Auftragsmörder bestellt wurde. So lautet jedenfalls der Vorwurf. Auf die Schliche gekommen war ihnen das FBI, das die deutschen Ermittlungsbehörden informierte. Das Paar steht jetzt gemeinsam vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg.

Hamburg: Anstiftung zum Mord?

Von der Staatsanwaltschaft heißt es: „Den angeklagten Eheleuten wird gemeinschaftliche versuchte Anstiftung zum Mord in zwei Fällen vorgeworfen.“ Gerichtssprecher Dr. Kai Wantzen: „Bei Verurteilung droht eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren.“ Das vermeintliche Killerpaar soll es auf Thomas R. (56), den Ex-Lebensgefährten der Schönheitschirurgin, abgesehen haben. Frau Doktor betrieb früher ihre Praxis in Harvestehude, galt in gewissen Kreisen als Fachfrau für Korrekturen im Intimbereich. 

Hintergrund könnte der erbitterte Sorgerechtsstreit um die 6-jährige Tochter der Ärztin und ihres Ex-Lebensgefährten sein. Aufgrund einer Entscheidung des Familiengerichts durfte das Mädchen nach der Trennung beim Vater in Hamburg bleiben. Aber ihn deshalb gleich um die Ecke bringen?

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So ein Fall wird in Hamburg nicht so oft verhandelt. Deshalb war das Medieninteresse im Verhandlungssaal 237 entsprechend groß. Auch MOIN.DE war beim Prozessauftakt dabei.

Hamburg: Angeklagte hält sich die Ohren zu

Als Dr. Lotta N. von dem Beamten aus der Untersuchungshaft gebracht wurde, wirkte die zierliche Frau im Gegensatz zu ihrem Mann, der Haltung bewahrte, sehr zerbrechlich. Ihr blasses Gesicht verbarg sie hinter eine Maske, die sie nicht ablegen wollte, obwohl die Vorsitzende Richterin sie dazu aufforderte. Ihre blonden, schulterlangen Haare hingen strähnig hinunter. Sie zitterte und sackte auf ihrem Stuhl in sich zusammen. Als die Anklageschrift verlesen wurde, hielt sie sich die Ohren zu.

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Dabei kam schier Undenkbares ans Licht. So sollen die beiden Angeklagten unter dem Pseudonym „Eppentown 67“ auf einer Website ein Lichtbild von Thomas R. samt seiner Wohnanschrift in Hamburg-Eppendorf veröffentlicht haben. In der Hoffnung, so einen Killer zu mobilisieren. Sie sollen auch das vom  Website-Betreiber angeforderte Entgelt in Höhe von 15.000 US-Dollar in Form von Bitcoins auf einen Treuhandservice eingezahlt haben.

Hamburg: Die angeklagte Ehefrau sitzt zu Beginn des Prozesses wegen versuchter Anstiftung zum Mord im Sitzungssaal im Strafjustizgebäude. Foto: picture alliance/dpa | Marcus Brandt

Ganz dumm: Der Website-Betreiber, der bis dato nicht ermittelt wurde, hatte die Leistungen nur zum Schein angeboten, den Auftrag nie auf den Weg gebracht. In ihrer Verzweiflung soll das angeklagte Ehepaar sich daraufhin in einem Forum der Website Rat bei einem anderen aktiven Nutzer gesucht haben. Um die Dringlichkeit des Wunsches zu untermauern, hatten sie behauptet, dass ein angeblicher Kindesmissbrauch im Spiel sei. Am Ende teilte der Administrator der Website mit, dass das Paar das von ihnen eingezahlte Mordauftragsgeld nicht zurückbekomme. So waren Dr. Lotta N. und Thomas N. auch noch auf eine Betrugsmasche hereingefallen.


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Hamburg: Psychisch erkrankt?

Am Ende der Anklageverlesung bat die Anwältin der Angeklagten um eine zehnminütige Unterbrechung. Als Begründung gab sie an, dass ihre Mandantin nicht zugehört habe, psychisch erkrankt sei und deshalb nicht folgen könne. Sie sagte: „Die Frau, die heute hier sitzt, ist nicht mehr die Frau, die damals ihre Praxis aufgebaut hatte.“ Sie kündigte an, dass noch ein psychiatrisch-forensisches Gutachten ausstehe und dass ihre Mandantin später zu einer Aussage unter Ausschluss der Öffentlichkeit bereit sei.

Am 22. Dezember soll ihr Ex-Lebensgefährte, der als Nebenkläger auftritt, aussagen. Für den Prozess sind elf Verhandlungstermine angesetzt. Mit der Urteilsverkündung ist nicht vor dem 10. Februar zu rechnen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.