Eine Kreuzfahrt ist für viele Familien eine ideale Möglichkeit, Urlaub zu machen, da sie alles an einem Ort bietet und gleichzeitig die Welt erkunden lässt.
Doch eine neue Regelung von MSC Cruises könnte für viele geplante Reisen zum Problem werden. Jetzt spricht ein Anwalt Klartext: Betroffene sollten sofort handeln!
Kreuzfahrt: MSC Cruises verschärft Regeln – es geht um die Kinder
Bisher war es so, dass Kinder unter einem Jahr nur an Kreuzfahrt-Reisen teilnehmen durften, deren Dauer maximal zehn Nächte betrug. Doch: Diese Regelung wird nun ab dem 15. Mai 2025 auf alle Kids unter zwei Jahren ausgeweitet.
Schon vor Kurzem hat MSC Cruises die betroffenen Passagiere informiert und ihnen die Möglichkeit gegeben, ihre Reisen entweder umzubuchen oder kostenfrei zu stornieren.
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Der Hintergrund für diese Anpassung ist übrigens, dass lange Kreuzfahrten oft mehrere Tage auf See unterwegs sind, was die medizinische Versorgung von Kleinkindern im Notfall erschwert (>>> wir informierten).
Anwalt spricht Klartext: Betroffene sollten klagen
Jetzt ist klar: MSC Cruises verschärft die Richtlinien – und das betrifft nicht nur Neubuchungen, sondern auch bereits bestehende Verträge. Doch jetzt spricht ein Anwalt Klartext – er betont: Betroffene sollten sofort reagieren. Denn laut den Experten von „Kreuzfahrt-Anwalt.de“ handelt es sich dabei um eine einseitige Vertragsänderung, die ohne Entschädigung nicht akzeptiert werden muss.
Viele Kunden, die ihre Kreuzfahrt trotzdem antreten wollen, sehen keinen Grund, die Reise kostenlos zu stornieren. „MSC hat die Ursache für die Unmöglichkeit der Reise gesetzt, nicht der Kunde“, erklärt Rechtsanwalt Göpfert.
Er erklärte weiter, dass Reisende bei einer aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegen, abgesagten Kreuzfahrt Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude verlangen können. Die Gerichte stehen dabei auf der Seite der Verbraucher und sprechen je nach Situation 50 bis 100 Prozent des Reisepreises als „Schadensersatz“ zu.
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Was besonders erstaunlich ist: Diese Ansprüche kommen zusätzlich zur Rückzahlung des Reisepreises. Wer also eine 5.000-Euro-Kreuzfahrt nicht antreten kann, könnte zusätzlich bis zu 5.000 Euro Schadensersatz fordern.