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Nordsee: Verbot befeuert Krabben-Krise – jetzt stehen Existenzen auf dem Spiel

Ein neues Gesetz soll Teile der Nordsee schützen. Fischer sehen dadurch ihre Existenzen bedroht und reichten Klage ein – jedoch ohne Erfolg.

Ein Krabbenkutter in der Nordsee.
© imago/blickwinkel

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An der Nordsee-Küste spitzt sich die Krabben-Krise immer mehr zu. Urlauber stöhnen über die extremen Preise, Fischer sind mit ihren Nerven allmählich am Ende. Als wären die Fänge nicht schon schwer genug, droht ein Naturschutz-Gesetz, die Lage für die Arbeiter noch zu verschlimmern.

Die Fischer wollten sich das jedoch nicht gefallen lassen und reichten eine Gegenklage ein, um die neue Regelung in der Nordsee zu verhindern – jedoch ohne Erfolg.

Nordsee: Schutzgebiete zum Naturschutz

Konkret betrifft es die Nordsee-Gebiete Sylter Außenriff, Borkum-Riffgrund, Doggerbank und Östliche Deutsche Bucht. Diese sind Teil des europäischen Naturschutz-Netzes Natura 2000. Damit ist Deutschland zur Einhaltung verschiedener Naturschutz-Vorgaben der EU verpflichtet. Deutschland hatte zusammen mit den Niederlanden Vorschläge zur Umsetzung des Naturschutzes in diesen und den angrenzenden niederländischen Gebieten erarbeitet. Ende 2022 wurden diese Vorschläge von der EU-Kommission weitgehend übernommen – sehr zum Ärger der Fischer.

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Die neue Regelung sieht im Wesentlichen vor, dass die Nutzung von Schleppnetzen und anderem „grundberührendem Fanggerät“ verboten oder eingeschränkt wird. Ziel ist es, Sandbänke, Riffe und Kiesgründe in der Nordsee zu bewahren. Zusätzlich gibt es weitere Einschränkungen beim Fischfang mit Kiemen- und Verwickelnetzen, um den Schweinswal und verschiedene Seevogelarten zu schützen. In einigen Bereichen der Schutzgebiete ist der Fischfang vollständig untersagt.


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Nordsee: Gericht weist Klage ab

Der Verband der Deutschen Kutter- und Küstenfischer hält die Schutzgebiete jedoch für zu groß, teils sei ein Schutzbedürfnis laut ihnen gar nicht gegeben. Viele sehen dadurch sogar ihre Existenzen bedroht. Deshalb reichte der Verband gegen die Fangverbote der EU Klage ein. Diese wurde jedoch heute (21. Mai) vom EU-Gericht in erster Instanz abgeschmettert. Laut dem Gericht handelt es sich um wirksame und zulässige „Maßnahmen zum Schutz der Meeresumwelt“.