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Hamburg: Neue Corona-Regeln sorgen für Verwirrung – wieso kriegen SIE eine Sonderbehandlung?

Hamburg: Neue Corona-Regeln sorgen für Verwirrung – wieso kriegen SIE eine Sonderbehandlung?

Hamburg Elbphilharmonie.jpg
© IMAGO / Chris Emil Janßen

Coronavirus: Verdachtsfall? Das musst du jetzt tun!

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Zu Beginn der kommenden Woche gelten in Hamburg neue Corona-Regeln. Aufgrund der stark steigenden Infektionszahlen sah sich die Stadt gezwungen neue Maßnahmen zu ergreifen, um den Kampf gegen die Pandemie voranzutreiben.

Neben den bestehenden Regelungen, in denen Gäste nur noch mit einem 2G-Nachweis zahlreiche Bereiche wie Kneipen und Restaurant besuchen dürfen, kommt ab Montag, den 10. Januar eine weitere Maßnahme auf die Bürger der Stadt Hamburg zu.

Hamburg: Diese Regeln kommen ab Montag auf die Stadt zu

Zusätzlich zu den Nachweisen, müssen Gäste nun auch einen negativen Schnelltest vorweisen. Gastronomen und Einrichtungen mit Gästebetrieb sind angehalten diese Nachweise zu kontrollieren.

Das Vorzeigen eines Schnelltests gilt allerdings nur für vollständig Geimpfte und Genesene, die noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Da die dritte Impfung den Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf erhöht, bietet sie einen höheres individuelles Schutzniveau als ein Schnelltest.

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Personen ohne dritte Impfung sind also verpflichtet einen Test vorzuzeigen. Dennoch dürfen Kulturveranstaltungen nicht unbegrenzt viel Publikum einlassen.

Für Veranstaltungen mit einem besonders hohem Publikumsaufkommen gilt eine Obergrenze von maximal 1.000 Personen. Doch eine Ausnahme dieser Regel sorgt nun für Verwirrung.

Hamburg: Hier gelten Ausnahmen

Man könnte annehmen, diese Regelungen gelten für alle Einrichtungen gleichermaßen. Doch besondere Ausnahmen sorgen nun für Unsicherheit. Diese gelten nämlich besonders für feste Spielstätten wie der Elbphilharmonie oder den vielen Musicals der Stadt.

Im Gegensatz zu allen anderen Betrieben dürfen diese die maximale Personenbeschränkungen von 1.000 Personen überschreiten und ihre Besuchersäle sogar vollständig füllen.

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Daten und Fakten über Hamburg:

  • Hamburg ist als Stadtstaat ein Land der Bundesrepublik Deutschland.
  • Hamburg ist mit rund 1,9 Millionen Einwohnern die zweitgrößte Stadt Deutschlands und die drittgrößte im deutschen Sprachraum.
  • Das Stadtgebiet ist in sieben Bezirke und 104 Stadtteile gegliedert, darunter mit dem Stadtteil Neuwerk eine in der Nordsee gelegene Inselgruppe.
  • Der Hamburger Hafen zählt zu den größten Umschlaghäfen weltweit.
  • Die Speicherstadt und das benachbarte Kontorhausviertel sind seit 2015 Teil des UNESCO-Weltkulturerbes
  • International bekannt sind auch das Vergnügungsviertel St. Pauli mit der Reeperbahn sowie das 2017 eröffnete Konzerthaus Elbphilharmonie.

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Gegenüber der „Hamburger Morgenpost“ (Mopo) erklärte die Kulturbehörde der Stadt, dass diese Sondergenehmigung für jene Betriebe gelte, die „feste Abläufe vorweisen“ und über lang erprobte und Hygienekonzepte verfügen.

Laut Behördensprecher Enno Isermann sei das Infektionsrisiko unter diesen Voraussetzungen gering und „ein sicherer Betrieb möglich“.

Hamburg: SIE bleiben komplett ausgenommen

Die meisten Betriebe werden ab der kommenden Woche also erneut massiv eingeschränkt. Ein Besuch in den Kultureinrichtungen wird aber dennoch weiterhin möglich sein. Eine weitere Ausnahme wirft allerdings Fragen auf.

Während für Kultureinrichtungen wie Kino, Theater und Opernhäuser ab Montag die neue 2G-Plus Regel zum Einsatz kommt, bleiben Museen von der Maßnahme ausgenommen.

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Isermann erklärte der „Mopo“ die Ausnahme so: „In Museen kann in der Regel der Abstand gut eingehalten werden, so dass es keinen Unterschied zum Beispiel zu einem Besuch eines Geschäftes gibt. Der Besuch ist daher mit Maske, 2G-Nachweis und unter den eingeübten strengen Hygienemaßnahmen gut möglich.“

Neben Museen bleiben auch Veranstaltungen, die draußen im Freien stattfinden, von der Regel ausgenommen.(kl)