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Hamburg: Dunkelhäutiger Einwohner klagt erfolgreich gegen die Polizei – doch ein neues Urteil ändert alles

Hamburg: Dunkelhäutiger Einwohner klagt erfolgreich gegen die Polizei – doch ein neues Urteil ändert alles

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© IMAGO / Arnulf Hettrich / Blickwinkel

Die krassesten Hamburger Kriminalfälle

Immer wieder wurde ein 35-jähriger Mann in Hamburg-St. Pauli von der Polizei kontrolliert. Barakat H. aus dem Togo ist dunkelhäutig und hatte einen klaren Verdacht: Racial Profiling, also Kontrollen wegen seiner dunklen Hautfarbe.

Er wohnt an der Hafenstraße und wurde laut eigener Aussage dort immer wieder und wieder kontrolliert. Wegen einer Kontrolle im November 2017 zog er dann letztlich vor ein Gericht in Hamburg.

Klage gegen die Stadt Hamburg

2020 reichte Barakat H. laut „Hamburger Morgenpost (Mopo)““ Klage gegen die Stadt als Dienstherrin der Polizei ein.

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Das Verwaltungsgericht gab ihm dann zunächst auch recht: Selbst an einem „gefährlichen Ort“ wie der Balduintreppe, an dem immer wieder mit Drogen gehandelt wird, darf die Polizei nicht einfach so Menschen kontrollieren.

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Daten und Fakten über Hamburg:

  • Hamburg ist als Stadtstaat ein Land der Bundesrepublik Deutschland.
  • Hamburg ist mit rund 1,9 Millionen Einwohnern die zweitgrößte Stadt Deutschlands und die drittgrößte im deutschen Sprachraum.
  • Das Stadtgebiet ist in sieben Bezirke und 104 Stadtteile gegliedert, darunter mit dem Stadtteil Neuwerk eine in der Nordsee gelegene Inselgruppe.
  • Der Hamburger Hafen zählt zu den größten Umschlaghäfen weltweit.
  • Die Speicherstadt und das benachbarte Kontorhausviertel sind seit 2015 Teil des UNESCO-Weltkulturerbes
  • International bekannt sind auch das Vergnügungsviertel St. Pauli mit der Reeperbahn sowie das 2017 eröffnete Konzerthaus Elbphilharmonie.

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Die Innenbehörde ging daraufhin allerdings in Berufung gegen das Urteil. Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) gab es nun eine unerwartete Wende.

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Hamburg: OVG entscheidet anders

Der Richter dort wies die Klage des 35-Jährigen zurück. Ihm nach sei der Tolgose wegen seines „konspirativen Verhaltens“ kontrolliert worden.

Laut „Mopo“ hieß es in der Begründung dazu, dass enge Beieinander-Gehen, Umschauen, Bewegungen an den Taschen und die Erhöhung der Laufgeschwindigkeit seien „polizeibekannte, typische Verhaltensmuster von Drogendealern“, so das OVG.

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Der Kläger sei demnach, zumindest nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts, nicht wegen seines Aussehens angehalten worden. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Dem Tolgosen bleibt jetzt nur noch eine sogenannte „Nichtzulassungbeschwerde“ beim Bundesverwaltungsgericht. (rg)