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Hamburg: Mega-Streik am Montag – muss mein Kind in die Schule?

Muss mein Kind zur Schule, wenn gestreikt wird? MOIN.DE hat bei der Schulbehörde nachgefragt – und jetzt eine Antwort erhalten!

Hamburg
© IMAGO / Michael Gstettenbauer

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Nachdem am vergangenen Donnerstag, dem 23. März, Verdi, EVG und Co. ihre Streik-Offensiven groß ankündigten, waren auch drastische Auswirkungen für Schüler in Hamburg absehbar.

So kann es am Montag für Kinder und Jugendliche auf dem Weg zur Schule schwierig werden, eine passende Verbindung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu finden. MOIN.DE hat deshalb einmal nachgefragt, wie es um die rechtliche Situation um die Schüler in Hamburg steht.

Hamburg steht am Montag still

Während bereits in der Nacht zum Montag die Warnstreiks begannen und seit 0:00 Uhr sämtliche S-Bahn-Linien stillstehen, müssen am Montagmorgen auch Schüler auf die Suche nach alternativen Verbindungen gehen.

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Drum steht die Frage im Raum, wie es um die Schulpflicht steht, wenn Kinder, die auf ihre Bahn angewiesen sind, Schwierigkeiten bekommen, zur Schule zu gelangen. MOIN.DE ist der Frage auf den Grund gegangen und hat deshalb bei der Hamburger Schulbehörde (BSB) nachgefragt und jetzt eine Antwort erhalten.

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Hamburg: Das gilt für Schüler

Die Hamburger Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) trifft keine besonderen Regelungen aus Anlass des Warnstreiks und der damit verbundenen verkehrlichen Einschränkungen. „Aufgrund der rechtzeitigen Vorankündigung konnten sich alle betroffenen Personen auf die geänderten Bedingungen einstellen und individuelle Lösungen finden“, erklärt die BSB.


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Doch die Schulbehörde ergänzt. So können Eltern, sofern sie den Schulweg für ihr Kind als unzumutbar einschätzen, wie immer in vergleichbaren Situationen, ihr Kind vom Schulbesuch bei ihrer Schule abmelden.

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Daraus darf den betroffenen Schülern jedoch kein Nachteil entstehen, heißt es in der Erklärung von der BSB. So gilt am Montag, die Einschätzung und damit zum Schluss auch das letzte Wort der Eltern.