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Aida: Reise storniert – doch was danach passiert, bringt eine Kundin richtig in Rage: „Nicht rechtens!“

Aida: Reise storniert – doch was danach passiert, bringt eine Kundin richtig in Rage: „Nicht rechtens!“

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Eine Aida-Kundin will ihr Geld für eine ausgefallene Reise zurück – aber das dauert. Foto: imago images/osnapix

Ärger bei einer Aida-Kundin. Grund sind die offenbar ausbleibenden Erstattungen für eine Reise, die wegen Corona gestrichen wurde.

Auf der Facebook-Seite von Aida schreibt die Frau: „Am 13.3. wurde meine Transreise vom 2.4.-28.4. abgesagt. Am 17.3. wurde mir schriftlich zugesagt, dass mein Geld zurück erstattet wird. Wochenlang Funkstille, bis ihr auf die glorreiche Idee mit dem Gutscheincode kamt.“

Aida reagiert auf Vorwürfe

Aber: „Am 17.4. Code erhalten und sofort das Rückerstattungsformular ausgefüllt. Seither sind wieder 4 Wochen vergangen und ich hab mein Geld immer noch nicht. Nun muss ich von Kunden lesen, die Reisen ab Mai, teilweise für den 30.5., gebucht hatten und den Reisepreis zurück haben. Kunden vom März und April warten nun seit über 2 Monaten.“

Der Vorwurf der Frau an die Kreuzfahrt-Reederei: „Eure Hinhaltetaktiken sind nicht rechtens. Ich habe Verständnis für Verzögerungen, aber wie ihr Reisen bearbeitet macht keinen Sinn.“

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Aida reagierte: „Viele Auszahlungen sind bereits erfolgt, die Prozesse und Zahlungsläufe variieren jedoch je nach Zahlungsmittel etwas. Wir bitten um dein Verständnis, dass es deshalb zu einer Verzögerung kommen kann.“ Ob das die Kundin besänftigen wird?

Fällt eine Reise aus, gibt’s ein Reiseguthaben

Was man jedenfalls sagen muss: Viele Kunden loben das Unternehmen aus Rostock für sein Krisen-Management in Zeiten von Corona. In der Facebook-Gruppe „Aida“ etwa finden sich regelmäßig positive Kommentare.

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Grundsätzlich gilt für coronabedingt ausgefallene Kreuzfahrten bei Aida übrigens: Alle Gäste, die von einer der abgesagten Reisen im Zeitraum vom 8. März 2020 bis 30. Juni 2020 betroffen sind, erhalten die bisher geleisteten Zahlungen in Form eines Reiseguthabens.

Wer kein Guthaben möchte, kann anschließend eine Rückerstattung beantragen. (jds)