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Camping: Der Urlaub im Wohnmobil war klasse, doch dann nimmt er für dieses Paar ein übles Ende

Camping: Der Urlaub im Wohnmobil war klasse, doch dann nimmt er für dieses Paar ein übles Ende

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Auf der Rückreise wird ein Paar aus dem Emsland auf der Autobahn Opfer eines offenbar viel zu schnellen Autofahrers (Symbolbild). Foto: picture alliance / CHROMORANGE

Sie waren auf dem Rückweg aus dem Camping-Urlaub nach Hause, dann nahm die Heimfahrt ein übles Ende.

Ein Paar aus dem Emsland ist auf der Autobahn A7 bei Quickborn unterwegs, als es plötzlich – und ohne Vorwarnung – Opfer eines Autofahrers wird, der es besonders eilig hat und im dichten Verkehr auf der A7 offenbar viel zu schnell unterwegs ist. Es kommt zu einem folgenschweren Unfall. Mit keinem guten Ausgang für die Camping-Urlauber.

Camping-Urlauber werden Opfer eines viel zu schnellen Mercedesfahrers

Nach Angaben der Polizei ist der 31-jährige Mercedesfahrer mit Hamburger Kennzeichen kurz vor 20 Uhr auf der A7 in Richtung Süden unterwegs. Mit 200 Sachen fährt er auf der Überholspur.

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Als in einem kurvigen Bereich der Autobahn plötzlich ein langsameres Auto vor ihm fährt, kann er nicht mehr rechtzeitig bremsen. Doch um nicht auf das vorausfahrende Auto zu prallen, zieht er nach rechts.

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Camping-Urlaub angesagt wie nie – das steckt dahinter:

  • Camping wurde Anfang des 20. Jahrhunderts populär und ist mittlerweile eine weitverbreitete Urlaubs- und Reiseform.
  • In den meisten Ländern Europas ist Camping außerhalb dafür vorgesehener Einrichtungen (wildes Campen) nicht erlaubt oder nur unter strengen Auflagen gestattet.
  • 2016 gab es in Deutschland 2.919 Campingplätze mit einer Anzahl von etwa 220.000 Stellplätzen.
  • Im Jahr 2016 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 9 Millionen Gästeankünfte auf deutschen Campingplätzen mit insgesamt etwa 30,5 Millionen Übernachtungen gezählt.
  • Gäste aus dem Inland machten mit etwa 7,5 Millionen Ankünften (etwa 83 Prozent aller Ankünfte) und etwa 26 Millionen Übernachtungen (etwa 86 Prozent aller Übernachtungen) den größten Teil der Campingtouristen aus.

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Auch auf der mittleren Spur fährt jedoch ein Fahrzeug, sodass er letztlich mit großer Wucht in das Wohnmobil des Pärchens prallt, das auf der ganz rechten Spur unterwegs ist.

Camping-Gefährt wird komplett zerstört

Der Aufprall ist so heftig, dass das Heck regelrecht aus dem Reisemobil herausgerissen wird. Zudem wird das große Wohnmobil in die Leitplanke geschoben, wo es völlig zerstört stehen bleibt.

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Trümmerteile übersäen nach dem Unfall die gesamte Autobahn, neben Fahrzeugteilen auch Campingmöbel, Geschirr und Gepäck aus dem Wohnmobil – ebenso wie der Fahrradträger samt Fahrrädern, der durch den Aufprall abgerissen worden war.

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Das ist die A7:

  • wurde am 1. September 2009 gebaut
  • sie ist 962,2 Kilometer lang und damit die längste deutsche Autobahn
  • nach der Autovía A-7 ist sie die zweitlängste durchgehende nationale Autobahn Europas
  • führt als Nord-Süd-Achse von der dänischen Grenze in Ellung bis zur österreichischen Grenze bei Füssen
  • führt durch diese Bundesländer: Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Hessen

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Der Mercedes des 31-jährigen bleibt schwer beschädigt auf der Fahrbahn stehen. Sofort werden Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr alarmiert.

Glück im Unglück für Camping-Urlauber

Doch trotz des großen Trümmerfeldes und der erheblichen Zerstörung haben alle Beteiligten offenbar großes Glück im Unglück: Sowohl der 60 Jahre alte Fahrer des Wohnmobils als auch seine 56-jährige Beifahrerin werden ebenso wie der Unfallverursacher nur leicht verletzt.

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Die Feuerwehr muss jedoch die Gasflaschen aus dem Wohnmobil bergen und in Sicherheit bringen. Schwierig gestalten sich auch die Aufräumarbeiten auf der vielbefahrenen und mittlerweile voll gesperrten Autobahn.

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Wildcampen in Deutschland: Erlaubt? Verboten?

  • Die rechtliche Lage rund ums Wildcampen ist in Deutschland unübersichtlich. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Gesetze und Richtlinien.
  • In Paragraph 59 des Bundesnaturschutzgesetzes ist geregelt, dass „das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung“ allen gestattet ist.
  • Das Betreten des Waldes richtet sich wiederum nach dem Bundeswaldgesetz. Dort ist einheitlich geregelt, dass laut Paragraph 14 „das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung“ gestattet ist – die Länder regeln aber die Einzelheiten.
  • Darunter fällt dann auch das Zelten und Übernachten außerhalb von ausgewiesenen Campingplätzen.
  • Naturschutzgebiete, Naturreservoirs, Nationalparks und Landschaftsschutzgebiete haben eine Ausnahmestellung. In der Regel ist Wildcampen in solchen Gebieten strikt verboten.
  • Wird dagegen verstoßen, drohen hohe Bußgelder.

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Camping: Drei Abschleppwagen beseitigen Trümmerfeld

Insgesamt drei große Abschleppwagen müssen anrücken, um das völlig zerstörte Wohnmobil mitsamt der auf allen drei Fahrspuren verteilten Camping-Trümmer und des ebenfalls total beschädigten Mercedes zu bergen.

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Insgesamt vier Stunden dauert die Vollsperrung der Autobahn an, bevor diese in Richtung Süden wieder freigegeben werden kann. Der Sachschaden beläuft sich auf mehrere 10.000 Euro. Die Polizei hat die Ermittlungen zur genauen Unfallursache aufgenommen.