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Lübeck: Student nach eigenem Freispruch enttäuscht – „Ich bin nicht einverstanden“

Lübeck: Student nach eigenem Freispruch enttäuscht – „Ich bin nicht einverstanden“

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Im Amtsgericht Lübeck wurde der Student freigesprochen. Foto: picture alliance / dpa

Ein Student wurde aufgrund einer Protestaktion am Flughafen von Lübeck vor dem Gericht angeklagt.

Der Richter sprach den Studenten aus Lübeck frei. Dieser zeigte sich allerdings wenig erfreut – das war nicht, was er sich gewünscht hatte.

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Lübeck: Klimanotstand als Motiv für seine Handlung

Der Student kommt aus Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern und hatte im August vergangenen Jahres versucht, sich mit seinen Händen am Rumpf eines startbereiten Flugzeuges festzukleben – damit hatte er versucht den Start des Flugzeugs zu verhindern.

Nach dieser Aktion hatte die Staatsanwaltschaft dem Klimaaktivisten Nötigung vorgeworfen. Berichten der „Süddeutschen“ zufolge sagte der damals 20-Jährige in den Verhandlungen, er habe damit gegen die Aufnahme von klimaschädlichen Kurzstreckenflügen protestieren wollen. Das geschah, nachdem auch Lübeck den Klimanotstand ausgerufen hatte.

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Das ist Lübeck:

  • Flächenmäßig ist Lübeck die größte Stadt Schleswig-Holsteins
  • Das geschlossene Stadtbild wurde 1987 von der Unesco zum Weltkulturerbe erklärt
  • Die Hansestadt zählt 1800 denkmalgeschützte Gebäude
  • Lübeck zählt rund 220.000 Einwohner

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Nach dem Freispruch kommt Enttäuschung bei dem Studenten aus Lübeck

Gestanden hatte der angeklagte Student mit der Aussage, er würde immer wieder so handeln wollen, wie er es getan hatte. In der Reaktion des Jugendrichters am Amtsgericht Lübeck stellte dieser das Verfahren gegen Geringfügigkeit ein.

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Enttäuschung machte sich bei dem Klimaaktivisten breit. „Ich bin mit der Einstellung des Verfahrens nicht einverstanden“, sagte der 21 Jahre alte Student nach der Verhandlung. Er ergänzt, dass das Gericht nicht den Notstand anerkannt habe, in dem er gehandelt hatte.

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Sein Verteidiger fügte hinzu, dass es dem Studenten auch darum gegangen sein, ein Gerichtsverfahren zu erreichen, an dem sich auch die Presse beteiligt. Das war ein Grund für den jungen Mann, ein Gesprächsangebot der Jugendgerichtshilfe Greifswald nicht anzunehmen. Mit seinem Freispruch muss er nun leben. (lfs)