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Ostsee: Klage abgeschmettert! Jetzt kommt das, was keiner will

Der Anwohner-Albtraum wird wahr: Die Genehmigung für das Mega-Projekt an der Ostsee ist erteilt. Die Niederlage lassen sie aber nicht auf sich sitzen…

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Die Ostsee: 5 Fakten über das Baltische Meer

Die Ostsee hat eine Fläche von 412.000 Quadratkilometer. Die tiefste Stelle in der Ostsee beträgt 459 Meter. Im Durschnitt ist das Meer etwa 52 Meter tief. Im Englischen und in vielen anderen Sprachen bezeichnet man die Ostsee als Baltische See oder als Baltisches Meer.

Eine Ostsee-Insel bringt momentan wieder bittere Schlagzeilen ans Licht. Die sonst so ruhige Insel ist in Aufruhr – Grund dafür ist das kürzlich gefallene Gerichtsurteil!

Viele Anwohner machen sich Sorgen um ihre Heimat. Trotz der frischen Ostsee-Brise, den schönen Stränden und der idyllischen Landschaft liegt Anspannung und Wut in der Luft. Das können sie nicht auf sich sitzen lassen…

Ostsee: Niederlage vor Gericht

Das Bundesverwaltungsgericht hat gesprochen: Das LNG-Terminal auf Rügen bekommt grünes Licht und darf ab Mitte Mai in Betrieb gehen. Es soll die rund 50 Kilometer lange Gaspipeline von Mukran bis nach Greifswald verbinden. Trotz mehrfacher Klagen der „DUH“ (Deutschen Umwelthilfe) und des „NABU“ (Naturschutz-Bund), entschied sich das Gericht für die Freigabe der Anbindungsleitung.

Die Naturschützer kritisieren jedoch, dass das Ökosystem im Greifswalder Boden nicht ausreichend ausgemustert wurde. Die Pipeline könnte hier erheblichen Schaden anrichten! Zudem besteht schon lange keine Mangellage mehr, das Gas muss nicht zwingend geborgen werden, geben sie an…

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Ostsee: Urteil wird erneut angefochten!

Doch das lassen die Umweltorganisationen nicht auf sich sitzen. Sie planen weitere rechtliche Schritte gegen die Pipeline. Sie wollen nun die Genehmigung des Terminals im Hafen von Mukran anfechten. „Klima- und Meeresschutz haben heute vor dem Bundesverwaltungsgericht verloren. Das ist für uns als „DUH“ ein Ansporn, in weiteren Verfahren jetzt erst recht gegen das unnötige LNG-Terminal Rügen vorzugehen“, sagt der Bundesgeschäftsführer der „DUH“.


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Die Anwohner sind verärgert: „Es wird einfach über die Belange der Rüganer hinweggegangen.“ Doch nicht alle sind überrascht von dem gefällten Urteil. „Das war sowas von vorhersehbar“, schreibt einer von ihnen. Es bleibt abzuwarten, wie es vor Gericht weitergeht.

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