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Ostsee: Kurtaxe bringt Gäste um den Verstand – Urlauber wittern „Abzocke“

An der Ostsee brennt die Luft. Viele Gäste sehen sich ausgebeutet, es ist von „Abzocke“ die Rede. Grund dafür: mal wieder die Kurtaxe.

© IMAGO / Zoonar / Olaf Malzahn

Die Ostsee: 5 Fakten über das Baltische Meer

Die Ostsee hat eine Fläche von 412.000 Quadratkilometer. Die tiefste Stelle in der Ostsee beträgt 459 Meter. Im Durschnitt ist das Meer etwa 52 Meter tief. Im Englischen und in vielen anderen Sprachen bezeichnet man die Ostsee als Baltische See oder als Baltisches Meer.

Wer die Ostsee genießen will, muss zahlen – neben Miete, Sprit oder Ausgaben für Annehmlichkeiten müssen sich die meisten Besucher jedes Jahr mit einem leidigen Urlaubs-Thema auseinandersetzen: der Kurtaxe. Auf Fehmarn reicht es vielen jetzt endgültig.

Einige Ostsee-Liebhaber kündigen sogar an, bei der Kommune ihr Geld zurückfordern zu wollen. Andere blicken einfach nicht mehr durch. Die Wut wächst…

Ostsee-Besucher wittern „Abzocke“

Es ist ein Betrag, der gar nicht mal so hoch erscheint: In der Hochsaison zahlen Gäste auf der Ostsee-Insel 2,00 Euro, bis 15. Mai und ab dem 14. September 1,00 Euro. Für die reine Strandbenutzung werden 2,50 Euro beziehungsweise 1,50 Euro fällig. Wie so viele andere Kommunen erhebt die Gemeinde die Kurtaxe, um „Besondere Vorteile als Kur- und Erholungsort“ anbieten zu können.

Ohne den Titel wäre das Verlangen einer Abgabe auch gar nicht Rechtens. Die Stadt Fehmarn hat ihn, und kassiert fleißig. Ein Unding, finden aktuell viele Liebhaber der Insel. „Abzocke“, wettert ein Insel-Besucher los, und kündigt an, für Tagesbesuche nicht zahlen zu wollen. Schnell formiert sich gemeinsamer Widerstand. „Wenn ich nur zum Essen gehen oder shoppen will zahle ich doch keine Kurtaxe“, verkündet eine Frau.

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Ostsee: Ein paar Euro und viel Frust

Fakt ist: Jeder, der auf die Insel kommt, muss zahlen. Ausgenommen sind laut „Satzung der Stadt Fehmarn über die Erhebung einer Kurabgabe“ lediglich Besucher unter 18 Jahren, vorübergehend anwesende Dienstleister sowie Verwandte von Einwohnern, die ihren Wohnsitz auf der Ostsee-Insel nachweisen können. Die Verwandten dürfen die Kur-Einrichtungen ohne Abgabe allerdings nicht nutzen.


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Ostsee: Vorsicht ist geboten

Bei Verstoß ist laut Satzung eine Strafe von bis zu 500 Euro fällig! Wer hier also seine „Kumpels“ kurtaxenfrei auf die Insel einlädt, wie es ein Mann in den sozialen Netzwerken stolz ankündigt, macht sich nicht nur unbeliebt. Kontrollen finden auf der Ferieninsel in der Ostsee regelmäßig statt.

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Dennoch ist der Frust an der Ostsee verständlich. Schließlich legt jede berechtigte Kommune ihre Satzungen selbst fest, gestelzt formulierte Texte wirken auf Menschen, die sich einfach nur einen oder mehrere schöne Tage auf Fehmarn oder sonstwo gönnen wollen, schnell wie die Vorbereitung auf eine Steuererklärung. Lust hat da kaum jemand drauf.