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Ostsee und Nordsee: Vermieter-Wahnsinn – DAS wird künftig verboten!

In Urlaubs-Gebieten an der Ostsee und Nordsee ist die Lage mies. Vermieter müssen jetzt zittern, denn es wird hart durchgegriffen.

© IMAGO / Kirchner-Media

Nordsee vs. Ostsee: Das unterscheidet beide voneinander

Was sind die Unterschiede zwischen Nord- und Ostsee?

Bangen in Urlaubsgebieten von Nordsee und Ostsee. Normalerweise zählen die Inseln und Orte große Mengen an Touristen, die entweder in Ferienwohnung oder Hotel unterkommen. Doch Vermieter von Ersterem müssen jetzt zittern.

Schon lange wurde nicht genügend hingeschaut, doch jetzt wird in einer Thematik härter durchgegriffen. Und darunter müssen letztlich Vermieter an Ostsee und Nordsee leiden.

Ostsee und Nordsee: Sylt fällt groß auf

Über viele Jahre hinweg haben Vermieter in den Badeorten an der Nordseeküste hohe Gewinne erzielt, durch nicht so erlaubte Handlungen: Es wurden Dauerwohnungen illegal an Feriengäste vermietet. Nun müssen sie bangen, denn der Kreis Nordfriesland ist entschlossen, gegen diese illegale Praxis vorzugehen und strengere Kontrollen einzuführen, nachdem sie jahrelang nachlässig gewesen sind.

Allein auf Sylt gibt es Tausende von Dauerwohnungen, die schon lange widerrechtlich an Feriengäste vermietet wurden. Laut Kreisbaudirektor Burkhard Jansen aus Husum ist schätzungsweise jede vierte Ferienwohnung auf Sylt illegal. Wohnungen und Häuser, die eigentlich für Sylt-Einwohner genehmigt waren, werden profitabel an Touristen vermietet.

Der Kreis Nordfriesland hat die Situation viele Jahre toleriert, in der Hoffnung, dass die Inselverwaltung durchgreifen würde, was sich allerdings als wenig erfolgreich erwies. Ferienwohnungen sind äußerst lukrativ, weshalb die Einhaltung der ursprünglichen Genehmigung als Dauerwohnraum oft nicht genau überprüft wurde.

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Ostsee und Nordsee: Problem oft unentdeckt

Vermieter, die ihre Zweitwohnungen auf der Insel illegal an Feriengäste vermieten, decken oft ihre Fixkosten, einschließlich der Gartenpflege in nur wenigen Wochen. Es gibt keine genaue Kenntnis darüber, wie viele Gästebetten es auf der Insel gibt, da nur Vermieter mit mehr als zehn Betten erfasst werden. Kleine und kleinste Vermieter, die ein oder zwei kleine Ferienwohnungen anbieten, bleiben unentdeckt.

Wie die „Hamburger Morgenpost (MOPO)“ berichtet, will man in Husum jetzt durchgreifen. „Zwei unserer Mitarbeiterinnen werden die Bauakten durchgehen und die Eigentümer der Ferienwohnungen, die baurechtlich nicht genehmigt sind, schriftlich auffordern, die Vermietung an Feriengäste einzustellen“, erfährt „MOPO“ von einem Sprecher des Kreises Nordfriesland.

Das sei nur ein kleiner Teil eines großen Problems. Auch ein Verbot für den Bau neuer Ferienwohnungen, wie es in der Gemeinde Sylt im Frühjahr ausgesprochen wurde, soll mit Einfluss nehmen.

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Ostsee und Nordsee: Hohe Strafgelder

Die illegale Vermietung von Dauerwohnraum, einschließlich Zweitwohnungen, an Touristen wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet und kann mit Geldbußen von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Dennoch brauchen die Vermieter, die von dieser Praxis profitiert haben, keine plötzliche finanzielle Not zu fürchten. Der Kreissprecher betont: „Unser Hauptziel ist die Beendigung der illegalen Nutzung und nicht die Verhängung von Bußgeldern.“ Einen Bestandsschutz für langjährige, unrechtmäßige Ferienwohnungen gebe es laut dem Kreissprecher nicht.

Auch in St. Peter-Ording will man durchgreifen. In einem Wohngebiet wurde allein in einer Straße bei 16 Wohnungsbesitzern kurzer Prozess gemacht: Die Ferienvermietung sollte sofort eingestellt werden. Im Jahr 2018 hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass die Ferienvermietung unzulässig sind. Gemeinden an Nordsee und Ostsee hätten seither Zeit gehabt, das Chaos zu sortieren.


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Auf Sylt müssen beispielsweise illegal ausgebaute Dachgeschosse nun zurückgebaut werden. Auch in Timmendorfer Strand will man jetzt Vermietungsportale durchforsten und Ferienbetten aufspüren, die möglicherweise illegal sind. Stichprobenartig soll entsprechend mit Bebauungsplänen abgeglichen werden. So soll beispielsweise auffallen, wenn Hausbesitzer einen Teil ihrer Fläche als Ferienwohnung vermieten.