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Rügen: Diese neue Anreise-Regelung verunsichert sogar die Polizei – „Ist schwierig im Moment“

Rügen: Diese neue Anreise-Regelung verunsichert sogar die Polizei – „Ist schwierig im Moment“

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Rügen: Seit Mittwoch dürfen Tagestouristen und Zweitwohnungsbesitzer aus anderen Regionen nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen, wenn diese vollständig gegen Corona geimpft beziehungsweise genesen sind. Foto: picture alliance / Jens Koehler

Die Verwirrung über allmähliche Lockerungen sind groß. So kommen aus der ganzen Nation Entscheidungen über mögliche Erleichterungen für Geimpfte und Genesene. Auch in Schleswig-Holstein (>>> Erfahre hier was ab 17. Mai dort gelten soll). Aber auch Mecklenburg-Vorpommern traf neue Entscheidungen:

Seit Mittwoch dürfen Tagestouristen und Zweitwohnungsbesitzer aus anderen Regionen einreisen, wenn diese vollständig gegen Corona geimpft beziehungsweise genesen sind (MOIN.DE berichtet). Dabei ist ein beliebtes Ziel natürlich Rügen.

Doch diese Einreisemöglichkeit sorgt speziell bei den Beamten auf Rügen für ziemlichen Stress, denn eine Frage bleibt offen: Wie soll man die Einreise kontrollieren um herauszufinden, wer geimpft oder genesen ist und wer nicht?

Rügen: Wer ist für die Kontrolle zuständig?

14 Tage nach der zweiten Impfung gilt man offiziell als vollständig geimpft.

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Kinder bis 14 Jahren sind von dem Verbot generell ausgenommen. Was ist also, wenn die Familie, die einen zweiten Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern hat, mit den Kindern anreist?

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Das ist Rügen:

  • Insel vor der Ostseeküste Vorpommerns
  • Flächengrößte und bevölkerungsreichste Insel Deutschlands
  • Etwa 77.000 Menschen leben hier
  • Rügen ist zehnmal größer als Sylt
  • Auf der Insel gibt es 100 Sonnenstunden pro Jahr mehr als in München
  • Neben Stränden gibt es auf Rügen auch viele Naturschutzgebiete

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„Mit Herz und Verstand und entsprechendem Augenmaß handeln“, stellt Mario Ulrich, Leiter des Polizeihauptreviers Bergen, gegenüber der „Ostsee-Zeitung“ fest.

Rügen: Polizei handelt pragmatisch

Neben den allgemeinen Maßnahmen zur Kontrolle der Kontaktbeschränkungen seien weitere Kontrollen von der Polizei bislang nicht vorgesehen. Und weiter erklärt Ulrich: „Die Landesverordnung ist da, aber es ist schwierig im Moment.“

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So kontrolliere man beispielsweise auswärtige Autokennzeichen und befrage die Insassen nach dem Aufenthaltsgrund.

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Außerdem erwarte man auch keinen zu hohen Ansturm der Tagestouristen, da Gastronomie und weitere Einrichtungen als potentielles Ausflugsziel weiterhin geschlossen bleiben.

Am Ende verrät der Beamte der „OZ“ außerdem, dass die Regeln und deren Kontrolle vor einem Jahr noch einfacher gewesen seien. (pag)