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Rügen: Tierschutz-Skandal auf der Insel? Tiere sollen in Todesangst leben

Rügen: Tierschutz-Skandal auf der Insel? Tiere sollen in Todesangst leben

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Nach Ansicht der Tierschutzorganisation Peta müssen die Füchse in der Schliefenanlage in Putbus auf Rügen in Todesangst leben (Symbolbild). Foto: imago/blickwinkel

Dicke Luft auf der Insel Rügen! Es geht um angebliche Tierschutz-Verstöße.

Die Schliefenanlage in Putbus steht im Fokus von Peta. Die Tierschutzorganisation will die Betreiber auf der Insel Rügen anzeigen, weil die dort gehaltenen Füchse nach ihrer Ansicht in Todesangst leben.

Rügen: Hier werden Hunde zur Jagd auf Füchse ausgebildet

Schliefenanlagen sind künstlich angelegte Fuchsbauten, die von Jägerm genutzt werden, um Jagdhunde für die Baujagd auf Füchse abzurichten.

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Das ist Rügen:

  • Insel vor der Ostseeküste Vorpommerns
  • Flächengrößte und bevölkerungsreichste Insel Deutschlands
  • Etwa 70.000 Menschen leben hier
  • Rügen ist zehnmal größer als Sylt
  • Auf der Insel gibt es 100 Sonnenstunden pro Jahr mehr als in München
  • Neben Stränden gibt es auf Rügen auch viele Naturschutzgebiete

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Anlagen wie jene in Putbus sind natürlichen Fuchsbauten nachempfunden und bestehen aus einem Netz von künstlichen Gängen, einschließlich Hindernissen wie Sackgassen, Steigrohren und Sandbänken.

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Für die Ausbildung wird ein speziell dafür gehaltener, zahmer Fuchs in den Bau eingesetzt. Dann ist es die Aufgabe des angehenden Jagdhundes, zum Beispiel einem Dackel oder Jagdterrier, der Geruchsspur des Fuchses zu folgen und diesen so lange zu verbellen, bis der Fuchs durch eine Fluchtöffnung den Kessel verlässt.

Rügen: „Füchse werden zur Jagdhundeausbildung missbraucht“

Zum Schutz des Fuchses ist der Kessel dabei durch technische Vorkehrungen vom Rest des Baues getrennt, sodass es zu keinem unmittelbaren Körperkontakt zwischen Hund und Fuchs kommen kann.

Dennoch prangert Peta laut „Ostsee-Zeitung“ (OZ) an, dass die Fuchsjagd in Luxemburg seit April 2015 verboten ist und auch ein Verbot in Deutschland längst überfällig sei. Dafür wurde die Petition „Fuchsjagd stoppen“ gegründet.

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„Füchse haben wie Menschen und alle anderen Tiere ein Recht auf Freiheit. Es darf nicht sein, dass sie eingesperrt und zur Jagdhundeausbildung missbraucht werden“, sagt Nadja Michler, Fachreferentin für Wildtiere bei Peta der „OZ“.

Peta fordert Verbot der Anlage auf Rügen

Schliefenanlagen seien an Tierschutzwidrigkeit und Grausamkeit kaum zu überbieten. Dort würden Füchse von Jägern ohne Mitgefühl unvorstellbarer Todesangst ausgesetzt.

Aus diesem Grund hat die Tierschutzorganisation eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stralsund gegen die Verantwortlichen dieser Einrichtung gestellt. Sie fordern die „sofortige Schließung der Anlagen sowie die Beschlagnahmung der dort eingesperrten und gequälten Füchse“.

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Auf diese Weise wollen sie Schliefenanlagen wie die in Putbus sofort verbieten. „Mit der Anzeige wollen wir die Grausamkeiten, die sonst im Verborgenen stattfinden, ans Licht der Öffentlichkeit bringen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen“, so Michler.

Verstößt die Anlage auf Rügen gegen das Tierschutzgesetz?

Konkret würden diese Betriebe nach Ansicht der Organisation gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes verstoßen. Dieses besagt, dass derjenige mit einer Freiheitsstrafe belegt, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zuführt.

„Füchse sind in den Anlagen permanent in einem Zustand der Todesangst, denn immer wieder hetzen Jäger Hunde in das Tunnelsystem“, sagt Peta-Sprecherin Julia Zhorzel zur „OZ“.

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Auch die Tatsache, dass der Fuchs durch ein Gitter vom Hund baulich getrennt sei, spielt für sie dabei keine Rolle. „Er muss so in seinem ‚Zuhause‘ ständig um sein Leben fürchten“.

Jagdverband Rügen wehrt sich gegen Anschuldigungen

Der Jagdverband Rügen will das so nicht stehen lassen und wehrt sich gegen die Anschuldigungen. „Wir machen nichts, womit wir gegen geltendes Recht verstoßen würden“, sagt der Vorsitzende Thomas Nießen der „OZ“.

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Zudem verweist er darauf, dass die Jagd auf Beutegreifer wie den Fuchs zurzeit das einzige Instrument sei, um gefährdete Bodenbrüterbestände zu schützen, zu erhalten und zu sichern. Aus diesem Grund hätte die Schliefenanlage ihre Daseinsberechtigung.

Rügen: Noch ist keine Anzeige eingegangen

Ohnehin sei immer jemand da, der sich täglich um den Fuchs kümmere und auf Auffälligkeiten hin überprüfe. Aus diesem Grund kann Nießen die Anzeige von Peta nicht nachvollziehen.

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Ohnehin sei bislang noch keine Anzeige beim Jagdverband eingegangen. Falls doch, werde man diese prüfen „und sind auch bereit, rechtliche Schritte dagegen einzuleiten.“ Das letzte Wort auf Rügen ist also noch nicht gesprochen. (mk)