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Sylt: Gast hat gerade noch eine Flasche Champagner bestellt – dann fällt den Kellnern auf, mit wem sie es zu tun haben

Sylt: Gast hat gerade noch eine Flasche Champagner bestellt – dann fällt den Kellnern auf, mit wem sie es zu tun haben

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© Panthermedia/Imago

Sylt: Fünf überraschende Fakten zur Insel

Sylt ist eines der beliebtesten Reiseziele in Deutschland. Wir haben fünf überraschende Fakten zur Insel gesammelt.

Westerland. 

Skurriler Polizei-Einsatz auf Sylt! Am Sonntag wurde die Bundespolizei zum Bahnhof Westerland gerufen.

Die Beamten bekamen es dort in einem Restaurant mit einem besonders dreisten Sylt-Besucher zu tun. Der Mann aus Berlin fiel der Polizei gleich wegen mehrerer Vergehen auf.

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Restaurant auf Sylt ruft die Polizei

Das Restaurant „Sylt Entree“ hatte die Polizisten um Unterstützung gebeten. Ein Mann hatte es sich dort den ganzen Abend mit Speisen und Getränken „gut gehen lassen“, dann aber die Rechnung nicht bezahlt!

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Das ist Sylt:

  • Sylt ist die größte nordfriesische Insel und liegt in der Nordsee
  • Nach Rügen, Usedom und Fehmarn ist Sylt die viertgrößte Insel Deutschlands
  • Die Insel Sylt ist vor allem für ihre Kurorte Westerland, Kampen, Wenningstedt und den ca. 40 Kilometer langen Sandstrand im Westen bekannt
  • Zahlreiche Gebiete auf und um Sylt sind als Schutzgebiete ausgewiesen. Auf der Insel gibt es allein zehn Naturschutzgebiete
  • Die Insel erreicht man mit dem Auto vom Festland mit dem Sylt-Shuttle der DB und dem Autozug, dazu verkehren Nahverkehrszüge und Inter City Züge der DB.
  • Auch über den Flughafen Sylt ist die Insel per Linien- und Charterverbindungen zu erreichen

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Eine frisch georderte Flasche Champagner konnte gerade noch ungeöffnet zurückgenommen werden.

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Sylt: Polizei ertappt dreisten Betrüger

Die Streife des Polizeireviers Sylt konnte außerdem vor Ort ermitteln, dass der 52-Jährige keinen Nachweis über die Eigentumsverhältnisse eines Apple-Macbooks erbringen konnte, das er dabei hatte. Auch der Name beim Anmeldekonto und der Fingerabdruck für die Anmeldung stimmten nicht überein.

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Da der Verdacht bestand, dass der Mann nicht der rechtmäßige Eigentümer des Notebooks war, wurde dieses vorerst sichergestellt.

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Wegen der unbezahlten Rechnung erwartet ihn jetzt eine Anzeige wegen Betrugs. (wt)

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