Ein Strandtag an der Ostsee – für viele Urlauber ist das der absolute Traumtag. Doch am Strand gibt es einige Regeln zu beachten, die je nach Urlaubsort stark variieren können.
Auch in Travemünde gelten einige Strandregeln. Besonders eine davon sorgt bei vielen Urlaubern jetzt für ordentlich Verwirrung.
Ostsee: Strandmuscheln verboten?
Um sich vor der starken Sonne zu schützen und sich ein wenig Privatsphäre zu gönnen, ist für viele Urlauber eine Strandmuschel für einen Tag am Meer unverzichtbar. Doch zuletzt sorgte ein mögliches Verbot der Muscheln unter Travemünde-Urlaubern für Diskussionen.
Während einige Urlauber auf Plattformen wie Facebook erklären, dass Strandmuscheln erlaubt sind, Zelte hingegen nicht, berichten andere davon, dass sie am Strand von anderen Menschen dazu aufgefordert wurden, ihre Muscheln wieder abzubauen, da diese verboten seien. Doch wer hat nun recht? MOIN.DE hat bei der Hansestadt Lübeck nachgehakt.
Ostsee: Missachtung kann teuer werden
Eine Pressesprecherin bringt auf Nachfrage von MOIN.DE Licht ins Dunkle: „Gemäß Strandsatzung §3 ist das Aufstellen von Zelten – ausgenommen sind hiervon offene Strandmuscheln zum Zwecke des Sonnen- /Windschutzes – Wohnwagen und Wohnmobilen sowie das Nächtigen und Campieren verboten.“
Wer sich nicht an die geltenden Regeln am Ostsee-Strand hält, sollte damit rechnen, schnell Bekanntschaft mit dem Ordnungsdienst zu machen – und das kann teuer werden. Denn Verstöße gegen die Strandsatzung der Hansestadt Lübeck werden nicht nur geahndet, sondern können auch empfindliche Geldbußen nach sich ziehen.
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In einer aktuellen Pressemitteilung der Hansestadt heißt es dazu: „Etwaige Ordnungswidrigkeiten können hierbei unter anderem mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.“ Diese Regelung gilt während der Hauptbadesaison, also vom 1. April bis zum 30. September. Wer also in diesem Zeitraum am Strand in Travemünde unterwegs ist, sollte sich unbedingt an die Vorgaben halten, um Ärger und teure Strafen zu vermeiden.