In der RTL2-Dokusoap „Armes Deutschland“ sorgt eine tierische Angelegenheit für Aufsehen: Carola und Stefan halten trotz Tierhalteverbot einen Hund. Ein Skandal, der die Bürgergeld-Empfänger nun teuer zu stehen kommen könnte!
Der Wunsch nach einem Haustier ist groß, doch für Carola und Stefan gibt es ein Problem: Stefan darf wegen früherer tierschutzrechtlicher Verstöße keine Tiere halten. Die Stadt Köln hatte ihm 14 Katzen und vier Hunde entzogen. Die Auflage scheint die beiden allerdings nicht zu interessieren.
Hunde-Ärger: Bürgergeld-Empfänger in der Klemme
Ein Tierhalteverbot ist ein offizielles Verbot, das jemandem untersagt, Tiere zu besitzen oder zu betreuen. Laut §20a Tierschutzgesetz dient es dem Schutz der Tiere, wenn Halter z.B. durch Vernachlässigung oder Misshandlung auffällig werden. Ein Amtsgericht kann es gemäß §13 Tierschutzgesetz verhängen, wenn es zu einer Verurteilung wegen Tierquälerei kommt.
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Jetzt haben Carola und Stefan allerdings einen „Pflegehund“ namens Bailey aufgenommen. Der Hund gehört einem Nachbarn, der im Krankenhaus ist. „So pflegeleicht“, schwärmt Carola. Doch die Freude könnte bald getrübt werden. Denn ein Tierhalteverbot ist kein Spaß! Wer es ignoriert, riskiert laut §145 Strafgesetzbuch (StGB) eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder saftige Geldstrafen.
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Carola und Stefan sind ein On-off-Paar. Zuletzt war sie mit Lothar zusammen. Ob sie jetzt glücklicher ist? „Wenn ich eine eigene Wohnung hätte, wäre ich mit keinem der beiden zusammen, sondern nur mit ihnen befreundet“, gesteht sie unverblümt.