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Kreuzfahrt kurzfristig abgesagt – Passagiere steht in DIESEN Fällen Schadensersatz zu

Wird die Kreuzfahrt plötzlich abgesagt, ist das für Reisende ziemlich bitter. Ihnen steht in vielen Fällen Schadensersatz zu.

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Immer mehr Menschen machen Kreuzfahrten. Der Vorteil einer solchen Reise: Passagiere sehen innerhalb eines Urlaubs zahlreiche Orte und können sich an Bord entspannen. Hin und wieder kommt es allerdings vor, dass die Reisen abgesagt werden und damit ins Wasser fallen.

Aktuell betrifft das beispielsweise Reisen, dessen Route durch das Rote Meer und den Suezkanal führen. Grund für die Absage ist der Nahostkonflikt, wodurch die Reise zu gefährlich ist. Doch auch die Kreuzfahrt „Mauritius, Seychellen & Madagaskar 2“ mit AIDAblu vom 27. Februar bis 12. Februar 2024 wurde kurzfristig abgesagt. Das hat jetzt Folgen für die Reederei.

Kreuzfahrt kurzfristig abgesagt

Die Kreuzfahrt hätte ausgehend von den Seychellen im Indischen Ozean hätte stattfinden sollen. Mit der angespannten Sicherheitslage im Roten Meer hatte die Absage also wohl nichts zu tun. Trotzdem habe sich Aida laut einer Mitteilung von „Kreuzfahrt-Anwalt.de“ darauf bezogen.

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Am 25. Januar 2024 habe die Reederei die Reise „angesichts der jüngsten Entwicklungen im Roten Meer“ kurzfristig abgesagt. Aida begründete die Absage damit, dass das Schiff über die längere Route entlang Afrikas überführt werden müsse. Dadurch seien mehrere Reiseabsagen und Fahrplanänderungen nötig geworden, um die kommende Saison pünktlich beginnen zu können.

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Kläger erhält mehrere tausend Euro

„In einem solchen Fall kann sich Aida nach unserer Rechtsauffassung nicht auf unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände im Sinne der reiserechtlichen Schadensersatzvorschriften berufen. Vielmehr traf Aida die bewusste und rein unternehmerische Entscheidung, das Schiff so zeitig auf den erforderlichen Umweg zu schicken, dass der Beginn der Kreuzfahrtsaison im östlichen Mittelmeer planmäßig erfolgen kann“, sagt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Mirko Göpfert von „Kreuzfahrt-Anwalt.de“.



Das Oberlandesgericht Rostock bestätigte diese Auffassung der Kreuzfahrt-Anwälte und sprach dem dortigen Kläger mehrere tausend Euro Schadensersatz zu. Doch wann können Kreuzfahrt-Passagiere noch Schadensersatz erhalten?

Hier steht Kreuzfahrt-Passagieren Schadensersatz zu

DER WESTEN hat bei „Kreuzfahrt-Anwälte.de“ nachgehakt. Das Fazit: Wird eine Reise abgesagt oder kommt es zu Verspätungen, kann man in vielen Fällen Schadensersatz erhalten. Das gilt beispielsweise dann, wenn die Reise wegen eines technischen Defekts abgesagt wird, wegen Renovierungsarbeiten, die nicht rechtzeitig beendet wurden oder weil das Unternehmen nicht rechtzeitig Proviant besorgen konnte.


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Grundsätzlich kannst du dir also merken: Bei Verzögerungen oder Ausfällen einer Kreuzfahrt hast du oft die Möglichkeit, auf Schadensersatz. Allerdings müssen dafür Fristen eingehalten werden. Schadensersatz bekommst du hingegen nicht bei einer höheren Gewalt. Also bei einem unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis wie einer Naturkatastrophe.