Was würde eigentlich passieren, wenn ein Parteiverbot gegen die AfD erfolgreich wäre? Sollte das Bundesverfassungsgericht die AfD verbieten, würden nicht nur die AfD-Mandate im Bundestag Geschichte sein. Doch der Reihe nach.
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Der Verfassungsschutz hat die AfD längst im Visier. Schon seit Jahren wird die Partei beobachtet. Das macht die Einstufung der Partei als sogenannter „Verdachtsfall“ möglich. Die AfD klagte gegen diese Einstufung. Scheiterte jedoch immer wieder, zuletzt vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster. Nun liegt die Sache zur Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht.
AfD „gesichert rechtsextremistisch“?
Unabhängig davon sorgte in den letzten Wochen ein Gutachten für Aufregung, in dem der Verfassungsschutz zu dem Ergebnis kommt, dass die AfD nicht nur als Verdachtsfall, sondern als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen sei.
Auch wenn die Behörde vorläufig davon Abstand nimmt, die Partei öffentlich so zu bezeichnen, sehen viele in dem Gutachten die Grundlage für ein Parteiverbotsverfahren. Doch die Hürden für ein Parteiverbotsverfahren sind hoch – und die Debatte ist ein Tanz auf Messers Schneide.
Ein Parteiverbot ist in Deutschland kein Kinderspiel. Das Bundesverfassungsgericht prüft solche Anträge mit Argusaugen, und nur wenn die AfD nachweislich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt, könnte ein Verbotsverfahren Erfolg haben. Will sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfen? Und ist sie stark genug, das auch zu erreichen?
Bei AfD-Parteiverbot: Rot-Rot-Grüne hätte Mehrheit im Deutschen Bundestag
Doch was ist, wenn ein Parteiverbotsverfahren erfolgreich wäre? Dann würde die AfD ihre Bundestag-Mandate verlieren. Alle AfD-Abgeordneten müssten ihre sieben Sachen packen.
Das hätte zur Folge, dass Rot-Rot-Grüne (Koalition aus SPD, Grünen und Linken) plötzlich eine Mehrheit im Bundestag hätte, obwohl das dem Wählerwillen bei der letzten Bundestagswahl absolut nicht entspricht.
Ein Verbotsantrag gegen die AfD könnte die politische Landschaft Deutschlands auf den Kopf stellen. Während viele in dem Gutachten des Verfassungsschutzes die Grundlage für ein Parteiverbotsverfahren sehen, bliebe das Bundesverfassungsgericht die letzte Instanz.