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AfD: Geheimes Gutachten sorgt für Empörung – „Skandalöser Vorgang“

Das AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes soll geheim bleiben. Politiker fordern Transparenz und drängen auf Veröffentlichung des Dokuments.

© IMAGO/Sven Simon

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Die AfD wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Grundlage ist ein internes Gutachten – doch dessen Inhalt bleibt unter Verschluss.

AfD als rechtsextremistisch eingestuft

 Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Es hat sich laut Inlandsgeheimdienst der Verdacht bestätigt, dass die Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolge.

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Grundlage der nun getroffenen Entscheidung ist ein umfangreiches Gutachten des BfV, das nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt ist. In dem mehr als 1000 Seiten starken Dokument kommt die Kölner Behörde zu dem Ergebnis, dass die AfD in ihrer Gesamtheit eine „Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung“ aufweise.

Eine Veröffentlichung des internen Arbeitspapiers, in das auch Erkenntnisse aus dem zurückliegenden Bundestagswahlkampf der AfD eingeflossen sind, ist nicht vorgesehen.

Politiker fordern Veröffentlichung

Dass das Gutachten zur AfD nicht öffentlich gemacht wird, sorgt für Kritik. Clara Bünger, rechtspolitische Sprecherin der Linken, sagte der „Frankfurter Rundschau“: „Es ist politisch konsequent, eine Partei zu verbieten, deren Bestrebungen sich gegen Demokratie und Rechtsstaat richten.“ Und weiter: „Ich fordere deshalb die vollständige Veröffentlichung des Gutachtens.“

Auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) fordert Transparenz. „Für uns Länder ist wichtig, dass wir das Gutachten des Verfassungsschutzes einsehen und prüfen können“, sagte sie der Nachrichtenagentur Reuters. „Das ist die Voraussetzung, um die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens einschätzen zu können.“


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Der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler sprach gegenüber der „Welt am Sonntag“ von einem „skandalösen Vorgang“. Der Verfassungsschutz fälle zur AfD ein hartes Urteil, begründe es aber kaum nachvollziehbar und halte die Belege geheim, so der Jurist. (Mit dpa.)