Bundestagswahl 2025: Die AfD wird zur neuen Macht in Ostdeutschland
Die AfD erzielt ihr bestes Bundestagswahlergebnis mit 20,2 Prozent. Besonders stark schneidet sie in Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ab. Welche Folgen hat das für die Opposition?
Ein Jura-Professor räumt mit Fakes auf, die sich gegen – und für – das AfD-Verbotsverfahren richten. DAS sind seine Argumente.
Seitdem die Alternative für Deutschland vom Verfassungsschutz als “gesichert rechtsextremistisch” eingestuft wurde, mehren sich die Spekulationen über ein Parteiverbot. Viele sprechen sich dafür aus, dass es genug Voraussetzungen für das AfD-Verbot gibt. Die anderen wiederum halten das für weit hergeholt.
Professor Dr. Markus Ogorek hat sich mit den Argumenten von beiden Seiten auseinandergesetzt. Er ist Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität zu Köln und widerlegt in seinem Blog die meist genannten Gründe, warum die AfD verboten und nicht verboten werden kann. In dieser Fotostrecke haben wir seine Top-Argumente für dich kurz und knapp zusammengefasst.
DAS spricht dafür, dass ein AfD-Verbot im Rahmen des Möglichen ist:
Das häufigste Argument, warum das AfD-Verbotsverfahren nicht infrage kommt, ist, dass man dadurch Millionen von Menschen ihre Stimmen wegnehmen würde. Professor Ogorek behauptet hingegen, die Formel „too big to ban“ habe verfassungsrechtlich keinen Halt. Foto: IMAGO/Andreas StrohLaut Prof. Ogorek ist der ethnisch-kulturelle Volksbegriff, der innerhalb der AfD vertreten wird, keineswegs verfassungskonform. Er reduziere den Menschen auf seine Abstammung und verletze die Garantien der Menschenwürde. Foto: imago/Karina HesslandDie Behauptung, ein Parteiverbot komme nur dann in Frage, wenn Demokratie und Rechtsstaat angegriffen werden, ist laut Prof. Ogorek falsch. Ausreichende Voraussetzung für die Einführung eines Verbotsverfahrens ist auch, wenn nur eines der Wesenselemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat) gefährdet wird. Foto: IMAGO/Revierfoto
DAS spricht dafür, dass ein AfD-Verbot nicht in Aussicht ist:
Die Befürworter des Verbots der AfD sind überzeugt, dass, seitdem die AfD zur “gesichert rechtsextremistisch” Partei hochgestuft wurde, ein Parteiverbot eine logische Konsequenz wäre. Laut Prof. Ogorek reiche das jedoch nicht, um das Bundesamt für Verfassungsschutz von der Verfassungsfeindlichkeit der AfD zu überzeugen. Foto: IMAGO/ZUMA Press WireZudem wird der AfD eine “aktiv kämpferische, aggressive Haltung“ gegenüber der bestehenden Ordnung unterstellt, weswegen das Parteiverbot wiederum als naheliegend erscheint. Ein Parteiverbot setze aber keine konkrete Gewaltanwendung voraus, sondern eine planvolle Umsetzung einer Strategie zur Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, so Professor Ogorek. Foto: IMAGO/Emmanuele ContiniEin beliebtes Argument von Befürwortern des AfD-Verbots besteht darin, dass die AfD aufgrund ihres großen Einflusses niedrigere Nachweishürden für ihre Verfassungsfeindlichkeit haben sollte. Professor Ogorek zufolge wären dadurch gefährlichere Parteien leichter angreifbar als weniger gefährliche, was dogmatisch problematisch ist. Foto: IMAGO/Political-Moments