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Krankenkasse: Aus für Gesundheitskarte! So geht es jetzt weiter

Die GesundheitsID soll als Alternative zur Gesundheitskarte der Krankenkasse eingesetzt werden. Alle Infos dazu findest du hier.

Ab 2026 soll die GesundheitsID als eigene Karte für die Krankenkasse dienen.
© IMAGO / Panama Pictures

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Im Gesundheitsbereich sollen Prozesse immer digitaler werden. Dazu gehört bereits seit Januar 2024 die Einführung des E-Rezeptes oder auch die elektronische Patientenakte für 2025. Seit Anfang dieses Jahres bietet deine Krankenkasse noch eine weitere Neuheit.

So kannst du seit Januar eine GesundheitsID beantragen. Diese enthält alle wichtigen Informationen deiner Krankenkasse und soll sogar die reguläre Krankenkassenkarte ab 2026 ablösen.

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Krankenkasse: Ab 2026 keine Karte mehr?

Seit dem 1. Januar 2024 ist deine Krankenkasse gesetzlich dazu verpflichtet, dir auf Nachfrage eine sogenannte GesundheitsID auszustellen. Dabei handelt es sich um einen elektronischen Ausweis, der alle wichtigen Daten des Versicherten für eine Behandlung enthält.

Versicherte loggen sich per PIN in den Apps für das E-Rezept und die elektronische Patientenakte ein. Zu den gespeicherten Informationen gehören die Krankenversicherungsnummer, Name, Geburtsdatum sowie der Namen der Krankenversicherung.

Ab 2026 kann der E-Ausweis als Alternative zur Gesundheitskarte der Krankenkasse eingesetzt werden. Wichtig ist aber, dass die Nutzung der GesundheitsID freiwillig ist. Wer kein Smartphone besitzt oder die Funktion nicht nutzen möchte, kann seine reguläre Gesundheitskarte weiterhin nutzen.

So erhältst du die Funktion

Um eine GesundheitsID zu erhalten, musst du die Krankenkasse kontaktieren. Viele Versicherungen haben dafür schon Infoseiten im Web oder auch Kontaktmöglichkeiten eingerichtet. In manchen Fällen kann die Funktion bereits über die Apps der Versicherungen beantragt werden.


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Damit die GesundheitsID und deine Daten auch vor kriminellen Aktivitäten geschützt sind, muss eine Anmeldung über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder über die elektronische Gesundheitskarte mit PIN bestätigt werden.