Nach einer Anzeige durch Ex-Vizekanzler Robert Habeck kam es zu einer Hausdurchsuchung bei einem Rentner. Auch wenn die Anzeige nicht der direkte Auslöser war, hagelte es vor allem aus Reihen der AfD massive Kritik. Nun zeigt sich aber: Auch Parteichefin Alice Weidel hält sich offenbar nicht zurück, wenn es um eigene juristische Schritte geht.
Weidel greift auf Paragraf zurück, den AfD abschaffen will
Wie das Portal „t-online“ berichtet, nutzen AfD-Politiker auffallend häufig den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs. Dieser schützt Personen des politischen Lebens vor Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung, besonders im Internet. Öffentlich fordert die Rechts-Partei zwar immer wieder die Abschaffung genau dieser Regelung. Doch laut dem Bericht stellen gerade AfD-Mitglieder regelmäßig Strafanträge, allen voran Parteichefin Alice Weidel.
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Weidels Sprecher Daniel Tapp räumt ein, dass Weidel durchaus entsprechende Anzeigen stellt, „jedoch keine dreistellige Zahl“. Es gehe dabei nur um Fälle „mit groben Beleidigungen“. Zur Begründung verweist Tapp auf „rechtliche Waffengleichheit“: Zwar lehne die Partei den Paragrafen grundsätzlich ab. Solange er jedoch bestehe, „wäre es töricht, wenn sich die AfD bis zur Abschaffung nicht zur Wehr setzen würde“.
Dabei hatte Weidel selbst noch im Dezember im Bundestag erklärt, eine „so panische wie mimosenhafte politische Klasse“ missbrauche die Justiz, um „aufsässige Bürger nach einem eigens geschaffenen Majestätsbeleidigungsparagrafen zum Schweigen zu bringen“.
Paragraf seit Walter Lübcke verschärft
Weidel selbst prüft die Fälle laut Tapp nicht persönlich, sondern hat das ihrem Sprecher zufolge delegiert. Auch durchforste die AfD keine fremden Social-Media-Kanäle aktiv nach beleidigenden Inhalten. Die meisten Hinweise stammen offenbar von Nutzerinnen und Nutzern, die entsprechende Beiträge über Online-Meldeplattformen einreichen. So wurde etwa ein Mann zur Rechenschaft gezogen, der Weidel auf X (vormals Twitter) als „Nazischlampe“ beschimpft hatte. Darauf folgte ein Polizeibesuch und ein Schreiben der Staatsanwaltschaft.
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Paragraf 188 soll wie auch Weidel Personen des politischen Lebens in besonderer Weise vor Beleidigungen, Verleumdungen und übler Nachrede schützen. Er wurde 2021 nach der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke verschärft. Die Regelung sorgte immer wieder für Kontroversen. Besonders viel Aufmerksamkeit erhielt der Paragraf im Zusammenhang mit einer Hausdurchsuchung bei einem Mann, der ein satirisches Meme über Robert Habeck geteilt hatte, darin wurde der Grünen-Politiker als „Schwachkopf“ bezeichnet.