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Schwerste Verbrennungen nach Klassenfahrt auf Sylt! Lehrer müssen mit juristischen Folgen rechen

Eine Neunjährige kommt mit Brandblasen im Gesicht zurück von der Klassenfahrt nach Sylt. Nun zeigen wie Eltern die Lehrer an.

© IMAGO/Chris Emil Janßen

Sylt: Was man über die Trauminsel in der Nordsee wissen muss

Über die berühmte nordfriesische Insel Sylt gibt es viel zu lernen. Sie steht zu weiten Teilen unter Naturschutz und beherbergt den nördlichsten Punkt Deutschlands.

Nach einer Klassenfahrt nach Sylt kehrten einige Schüler der Rudolf-Tonner-Schule in Neumünster mit teils starken Sonnenbränden zurück.

Die Eltern eines neunjährigen Mädchens erheben nun Vorwürfe gegen die Schule und die begleitenden Lehrkräfte. Der Vater des Mädchens berichtet, dass sie von den Sonnenbränden nichts erfahren hätten und seine Frau die Verletzungen erst bemerkte, als sie das Kind vom Zug abholte.

Schwere Sonnenbrände bei Klassenfahrt nach Sylt

Das Gesicht des Mädchens sei rot gewesen und unter den Augen hätten sich Blasen gebildet. Lehrer hätten auf Sylt bereits mit einigen Kindern einen Arzt aufgesucht, doch der Tochter des Vaters sei dies verweigert worden. „Das sei bei ihr noch nicht so schlimm, sie könne zu Hause Quark draufschmieren“, habe eine Lehrerin gesagt. Das Bildungsministerium bestätigte, dass drei Kinder während der Klassenfahrt nach Sylt einen Arzt aufgesucht hatten.

Dieser gab jedoch Entwarnung. Trotzdem musste das betroffene Mädchen später mit Verbrennungen zweiten Grades im Gesicht ins Universitätsklinikum Schleswig-Holstein in Lübeck eingeliefert werden. Das Bildungsministerium konnte nicht erklären, wie es dazu gekommen war. Laut einer Pressesprecherin wurden Eltern vor der Reise über Schutzmaßnahmen wie Sonnencreme informiert. Die Lehrkräfte hätten zudem Sonnencreme an die Kinder verteilt.

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Eltern reagieren empört über Sylt-Ausflug

Zu Hause behandelten die Eltern des Mädchens die Verbrennungen zunächst mit Salben. Doch die Schmerzen waren so stark, dass sie die Notaufnahme des Friedrich-Ebert-Krankenhauses in Neumünster aufsuchen mussten. Dort diagnostizierten Ärzte Verbrennungen zweiten Grades im Gesicht sowie Verbrennungen ersten Grades auf Rücken und Dekolleté. Sowohl das Krankenhaus als auch die Eltern meldeten den Fall an das Jugendamt. Die Eltern reichten außerdem eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Lehrer ein und erstatteten Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.


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Eine weitere Angehörige eines verbrannten Kindes kritisierte, dass die Kinder trotz Verbrennungen zu einer Wanderung mit Rucksäcken auf Sylt gedrängt worden seien. Diese berichtete zudem, eine Lehrerin habe zu den Kindern gesagt, sie sollten sich „nicht so anstellen“. Der Vater des Mädchens ist verärgert, da sich weder die Schule noch das Schulamt bei der Familie nach dem Zustand des Kindes erkundigt hätten. Die Klassenfahrt nach Sylt hat somit für viele betroffene Familien einen bitteren Beigeschmack hinterlassen.

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