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Aida verliert Rechtsstreit – Tausende Euro Schadensersatz nach Reise-Aus

Nach abgesagten Kreuzfahrten muss Aida jetzt ordentlich blechen – ein Gericht spricht Kunden Schadensersatz zu.

Aida verliert Rechtsstreit.
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Im Jahr 2024 freuten sich mehrere Kreuzfahrtpassagiere auf ihre geplanten Reisen, die jedoch durch Aida kurzfristig abgesagt wurden. Der Grund für die Absagen war laut Aida die Sicherheitslage im Roten Meer. Das Oberlandesgericht Rostock entschied nun, dass die Begründung nicht ausreiche und den Kunden Schadensersatz zustehe.

Aida-Rechtsstreit: Reisende bekommen Schadensersatz

Wie die „OZ“ berichtet, bestätigte ein Gericht den Anspruch der Kläger auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude. Sie erhalten 50 Prozent des Reisepreises zurück. Bei einer typischen Reise bedeutet dies eine mittlere vierstellige Summe. Zuvor hatten Amts- und Landgericht Rostock ähnlich entschieden.

Betroffen waren auch Kreuzfahrten wie die „Mauritius, Seychellen & Madagaskar 2“. Diese hatte laut Plan nichts mit dem Roten Meer zu tun. Dennoch sagte Aida diese Reise mit der „Aidablu“ ab. Die Reederei begründete dies mit der Notwendigkeit, Schiffe auf längeren Routen zu überführen, um den Fahrplan einzuhalten.

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Warum Aida-Kunden klagten

Den Klägern ging es primär nicht um den Rückerstattungsbetrag. Dieser wurde ihnen vollständig erstattet. Es ging vielmehr um die Entschädigung für entgangene Vorfreude. Aida-Kunden betonten, wie sehr sie sich auf die geplanten Reisen gefreut hatten.

Aida argumentierte weiter mit der „Sicherheitslage im Roten Meer“. Die Anwälte der Kläger sahen darin jedoch eine unternehmerische Entscheidung. Sie betonten, dass Aida sich nicht auf unvermeidbare Umstände gemäß Reiserecht berufen könne. Die bewusste Umplanung des Fahrplans sei der eigentliche Grund für die Absagen.


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Laut den Anwälten zogen zahlreiche Aida-Kunden inzwischen ihre Berufungen zurück. Weitere Betroffene können dennoch Schadensersatz fordern. Die Frist liegt bei zwei Jahren. Aida äußerte sich laut „OZ“ bisher nicht dazu.