Wer in Deutschland sein Zelt außerhalb offizieller Camping-Plätze aufschlägt, bewegt sich schnell in einer rechtlichen Grauzone. Wild zu campen ist hierzulande grundsätzlich verboten. Das betrifft nicht nur Naturschutzgebiete, sondern gilt generell – unabhängig vom Ort. Was viele empört: Schon eine einzige Nacht unter freiem Himmel kann im schlimmsten Fall eine Anzeige nach sich ziehen. Muss nicht, aber kann!
Der öffentlich-rechtliche Jugendkanal „Funk“ veröffentlichte kürzlich eine Karte auf Instagram, die zeigt, wo in Europa Wildcampen erlaubt, manchmal erlaubt oder verboten ist. Deutschland erscheint darauf knallrot – also klar verboten. In der Caption heißt es:
„Generell gilt aber trotzdem: Informiert euch immer vorab über die lokalen Gesetze und vor allem die Region.“ Weiter wird betont, dass Wildcampen auch dort, wo es grundsätzlich erlaubt ist, nicht überall möglich sei: „Schaut also am besten auch nach Verbotsschildern oder Zonen.“
Camping: Gen Z-Forderung: „Natur gehört allen“
Die Karte stieß auf großes Interesse. In den Kommentaren häufen sich kritische Stimmen zum deutschen Verbot. Einer schreibt: „Es sollte immer erlaubt sein. Natur gehört allen.“ Ein anderer fragt: „Wieso ist es in Deutschland eigentlich verboten?“ Die Forderung: „Bitte legalisieren.“
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Zelten im Wald ist bundesweit verboten. Landeswaldgesetze und das Bundeswaldgesetz untersagen in allen Bundesländern das Aufstellen von Zelten im Wald. In Berlin ist auch das Aufspannen von Tarps ohne Eigentümer-Erlaubnis verboten, wissen die „Bergfreunde.de“. In der freien Landschaft gelte im Bundesnaturschutzgesetz (§ 44 BNatSchG): Nur weil kein ausdrückliches Verbot besteht, heißt das nicht, dass Zelten erlaubt ist. Man muss vorher die Genehmigung des Grundstückseigentümers einholen.
Ausnahmen im Norden und Osten
In Bayern, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Hessen und Berlin ist das Zelten in freier Landschaft nicht ausdrücklich verboten. Dennoch benötigt man in der Regel die Erlaubnis des Eigentümers. In Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und dem Saarland ist das Wildzelten in freier Landschaft überall verboten. In Bremen ist zelten auf Feldern verboten, ansonsten gibt es keine klare Regelung, wissen die „Bergfreunde“.
Ausnahmen gibt es in Nord- und Ostdeutschland. In Brandenburg, Mecklenburg Vorpommern und Schleswig Holstein erlauben Naturschutzgesetze Wanderern, Radfahrern, Reitern oder Kanuten, für eine Nacht Zelte in freier Landschaft aufzustellen – sofern keine besonderen Schutzvorschriften entgegenstehen und die private Genehmigung vorliegt. In MV sind aber Nationalparks, Naturmonumente und Naturschutzgebiete ausgenommen. An Küstendünen und Strandwälle ist das Zelten definitiv verboten, das gilt auch in Schleswig-Holstein.
Biwakieren und Trekkingplätze bieten mehr Natur
Eine rechtliche Grauzone ist: Das Biwakieren – ohne Zelt, nur Schlafsack, Isomatte oder Tarp – ist gesetzlich nicht verboten. In Notsituationen ist es meist erlaubt, außer in besonderen Schutzgebieten. Die Grauzone beginne bei ausdrücklich geplanten Biwaks, warnen die Bergfreunde. In vielen Regionen gibt es mittlerweile sogenannte Trekkingplätze, weiß „Geo.de“. Diese bieten einfache, legale Übernachtungsmöglichkeiten im Wald – oft ohne Komfort, dafür aber naturnah.
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Sie sollen die Lücke zwischen den organisierten Campingplätzen und dem echten Naturerlebnis schließen. In Schleswig-Holstein sind sie sogar kostenlos. In Bayern, der Eifel oder dem Pfälzerwald werden meist zwischen 5 und 15 Euro pro Nacht fällig. Ziel dieser Angebote ist es, naturverträgliches Camping zu ermöglichen, ohne den Wald unkontrolliert zu belasten. Wer einen dieser Plätze nutzen will, muss meist online buchen und sich an klare Regeln halten. Müll darf nicht zurückgelassen, Lärm muss vermieden werden. Eine Handschaufel für die Notdurft ist empfohlen, sofern es kein Klo gibt.