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Amazon bei Hamburg: Online-Händler darf Mitarbeiter überwachen – Richterin ist von eigenem Urteil enttäuscht

Amazon bekommt Recht zur Überwachung seiner Mitarbeiter. Massive Kritik ließ nicht lange auf sich warten. Auch die Richterin zeigt sich enttäuscht.

Amazon bei Hamburg
© IMAGO / Pressedienst Nord

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Im Streit um die Überwachung seiner Mitarbeiter hat der Online-Händler Amazon Recht bekommen. Im Logistikzentrum von Amazon bei Hamburg in Winsen wird Mitarbeitern jetzt auf die Finger geschaut.

Kritik zum Urteil des Gerichts ließ nicht lange auf sich warten. Die Arbeitnehmergewerkschaft ver.di will es jetzt hart auf hart kommen lassen. Auch die enttäuschte Richterin fordert jetzt Konsequenzen.

Verwaltungsgericht gibt Amazon bei Hamburg Recht

Es geht um die Handscanner im Logistikzentrum von Amazon bei Hamburg in Winsen. Die niedersächsische Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel hatte vor zwei Jahren dem Online-Händler verboten, die Geschwindigkeit seiner Mitarbeiter mit den Handscannern zu kontrollieren.

Das Verwaltungsgericht Hannover hat dem Urteil Thiels jetzt widersprochen und Amazon Recht gegeben, wie der „Norddeutsche Rundfunk (NDR)“ berichtet. Trotz des massiven Leistungsdrucks der Mitarbeiter empfindet das Gericht die Überwachung als zulässig.

Richterin nach Urteil enttäuscht

Denn der Richterin zufolge ginge es um die Überprüfung der logistischen Abläufe und nicht um die Überwachung der Mitarbeiter, berichtet der NDR. Doch auch Richterin Reccius zeigte sich nach der Verhandlung enttäuscht. Sie habe sich im Falle der Verhandlung zu Amazon bei Edeka ein Eingreifen des Gesetzgebers gewünscht, erklärte sie laut dem NDR.


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Die Gewerkschaft „ver.di“ will sich dem Bericht des NDR zufolge deshalb auf Bundesebene stark machen und ein neues Datenschutzgesetz zum Schutz der Arbeitnehmer durchsetzen. Die nächste höhere Instanz ist jetzt aber erst einmal das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Hier kann Berufung gegen das Urteil zu Amazon bei Hamburg eingelegt werden. (msk)