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Hamburg lockert ein wenig: Ab Montag kannst du DAS wieder machen

Hamburg lockert ein wenig: Ab Montag kannst du DAS wieder machen

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Sport auf den städtischen Anlagen soll vor allem für Kinder in Hamburg wieder möglich sein. Foto: IMAGO / Felix Jason

Lange hat es gedauert: Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs berieten am Mittwoch bis in die späten Abendstunden intensiv auf dem Corona-Gipfel. Auch Peter Tschentscher, Erster Bürgermeister von Hamburg, war dabei. Letztlich einigten sich die Spitzenpolitiker auf eine Lockdown-Verlängerung.

In diesem Artikel zeigen wir dir die wichtigsten neuen Lockdown-Regelungen in der Übersicht und was du ab Montag in Hamburg alles wieder machen kannst.

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Hamburg: DAS darfst du ab Montag alles wieder machen

Der seit dem 28. Oktober bestehende (Teil-) Lockdown wurde ausgeweitet bis mindestens zum 28. März, also bis kurz vor Ostern.

„Damit die Infektionszahlen im Zuge der weiteren Öffnungsschritte stabil bleiben, müssen die jeweils noch bestehenden Beschränkungen konsequent eingehalten werden. Wir müssen verhindern, dass die Zahl an schwer Erkrankten ansteigt und das Gesundheitswesen mit möglicherweise jüngeren Patienten erneut an seine Belastungsgrenzen kommt,“ sagte Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher am Donnerstag.

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Hamburg: Private Treffen

Alle nicht zwingend notwendigen Kontakte sollen weiterhin unterbleiben. Du darfst aber mit deinem eigenen Haushalt wieder einen weiteren Haushalt treffen. Nur dürft ihr nicht mehr als fünf Personen sein. Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Partnerinnen und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verlobte, die nicht in derselben Wohnung leben, gelten als Angehörige desselben Haushalts. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Einkaufen in Hamburg

Du kannst wieder in Buchhandlungen, Blumengeschäften und Gartenmärkten einkaufen gehen. Aber es könnte Schlangen davor geben, weil die Zahl der Kunden im Laden begrenzt sein wird. Baumärkte dürfen nur ihre abgegrenzten Gartencenter-Bereiche öffnen.

Allen anderen Bereiche des Einzelhandels dürfen nach dem Prinzip „click & meet“ und unter Beachtung der Hygienekonzepte öffnen. Mit vorheriger Terminbuchung darfst du als Kunde den Laden betreten („Terminshopping“).

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Körpernahe Dienstleistungen

Ab Montag kannst du wieder körpernahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Also zum Beispiel Tattoläden und Kosmetikstudios. Zunächst werden nur Dienstleistungen angeboten, bei denen die Kundinnen und Kunden eine Maske tragen können.

Dienstleistungen, bei denen das nicht möglich ist, dürfen nur mit einem tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest in Anspruch genommen werden.

Hamburg: Kunst und Kultur

Auch im Bereich Kunst und Kultur gibt es gute Nachrichten: Du darfst in Museen, auf Gedenkstätten, in Galerien, in Austellungshäuser, in die zoologischen Gärten, zu Austellungen und in Tierparks gehen – sofern diese für Kunden eine Terminbuchung und ein Einlassmanagement sicherstellen.

Auch hier gelten die üblichen Hygienevorgaben, die Pflicht zum Erheben von Kontaktdaten sowie zum Tragen von medizinischen Masken in Innenräumen.

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Hamburg: Fahrschul- und Flugunterricht ab Montag wieder möglich

Solltest du aktuell deinen Führerschein, egal ob in der Fahr- oder Flugschule, machen, gibt es erfreuliche Nachrichten: Ab Montag sind wieder praktische Fahrschul- und Flugstunden erlaubt. Allerdings nur, wenn du einen tagesaktuellen – und selbstverständlich negativen – Covid-19-Schnelltest vorlegen kannst.

Hamburg: Schrittweise Lockerungen für Sport

Sportbegeisterte aufgepasst! Du darfst wieder Sport mit mehreren Personen auf den Anlagen machen, das heißt mit den Angehörigen eines weiteren Haushalts (maximal 5 Personen). Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres können in Gruppen von bis zu 20 Personen in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien Sport treiben.

Umkleideräume und Duschen auf und in Sportanlagen bleiben weiterhin geschlossen. Die Öffnung und Nutzung von Toiletten ist unter Einhaltung der Mindestabstände und Hygienevorgaben zulässig.

Hamburg: Weitere Öffnungsschritte und Tests

Abhängig vom Infektionsgeschehen sind Öffnungsschritte in weiteren Bereichen frühestens zum 22. März 2021 möglich. Dies betrifft Kultureinrichtungen und die Außengastronomie sowie weitere Erleichterungen für den Einzelhandel. Hierüber berät der Senat zu gegebener Zeit.

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Aktuell werde am Ausbau einer Schnelltest-Infrastruktur gearbeitet, sagte der Chef der Senatskanzlei, Jan Pörksen (SPD). Bislang hätten sich bereits mehr als 60 Arztpraxen und 20 Apotheken sowie eine nicht näher genannte Zahl kommerzieller Impfzentren bereiterklärt, ab Montag kostenlose Schnelltests vorzunehmen.

Eine Liste mit den Adressen werde zeitnah veröffentlicht. „Da finden gerade die finalen Abstimmungen statt.“ (oa)