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Hamburg: Gefährliche Vogel-Krankheit breitet sich aus – Stadt ergreift diese Maßnahme

Hamburg: Gefährliche Vogel-Krankheit breitet sich aus – Stadt ergreift diese Maßnahme

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In Hamburg sind inzwischen mehrere Fälle von Geflügelpest registriert worden. Foto: imago/Thorsten Baering

Hamburg. 

Nachdem sich das Virus bereits in Schleswig-Holstein ausgebreitet hat und erste Fälle auch in Mecklenburg-Vorpommern aufgetreten sind, hat die Geflügelpest nun auch Hamburg erreicht.

Der Erreger ist in Hamburg mittlerweile bei vier Wildvögeln nachgewiesen worden – die Stadt greift deshalb nun zu einer strikten Maßnahme.

Hamburg: Stadt will Virus eindämmen

Ab Freitag gilt in der ganzen Hansestadt eine Stallpflicht. Wie der Senat mitteilt, „soll verhindert werden, dass die Geflügelpest auf Tierbestände übergreift.“

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Oberste Priorität sei, den Ausbruch in einem Bestand zu verhindern, da infizierte Tiere getötet werden müssen. In Schleswig-Holstein ist die Geflügelpest in zwei Geflügelhaltungen ausgebrochen.

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Daraufhin hat das Bundesland ebenfalls die Stallpflicht verhängt.

Für Vögel ist die Viruserkrankung hochansteckend, theoretisch kann die Seuche laut Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Forschungsinstitut für Tiergesundheit, auch auf Menschen übertragen werden.

Hamburg: Abstand zu kranken oder toten Tieren

Allerdings sind solche Fälle nach Informationen des Robert-Koch-Instituts bisher nicht registriert worden.

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Trotzdem solle man Abstand zu kranken oder toten Tieren halten. Die Experten des Friedrich-Loeffler-Institut mahnen außerdem zu erhöhter Wachsamkeit gegenüber Wildvögeln, die tot oder krank aufgefunden werden.

Stallpflicht in Hamburg

Die Stallpflicht in Hamburg gilt für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.

Diese Vögel dürfen bis auf weiteres nur in geschlossenen Ställen oder in entsprechend gesicherten Vorrichtungen gehalten werden.

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Zudem verbietet der Senat bis auf weiteres Ausstellungen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen mit Geflügel und Tauben. Verstöße können mit einem saftigen Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. (lh)