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Hamburg: Rüpel-Rapper Gzuz steht wieder vor Gericht! Jetzt geht es richtig ans Eingemachte

Hamburg: Rüpel-Rapper Gzuz steht wieder vor Gericht! Jetzt geht es richtig ans Eingemachte

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© picture alliance/dpa | Marcus Brandt

Berühmt und berüchtigt: Das ist die 187 Strassenbande

Gzuz (33), Mitglied der „187 Straßenbande“ aus Hamburg, ist gar nicht Gzuz. Das sei nur eine Kunstfigur. Er, Frontmann der berüchtigten Rap-Formation, der mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß heißt und Vater von zwei Töchtern (9 und fast 3 Jahre alt) ist, sei im richtigen Leben ja ganz anders. So schildern es seine zwei Anwälte beim Prozessauftakt im Hanseatischen Oberlandesgericht. Er äußert sich selbst auch noch dazu.

Aber Eins nach dem anderen: Gzuz musste sich schon wieder dem Gericht in Hamburg stellen. Im Gefängnis war er schon mal, wegen Raub und Körperverletzung, Vorstrafen hat er deshalb auch. Doch dieses Mal geht es richtig ans Eingemachte.

Hamburg: Harte Strafe für Gzuz

Der Musiker muss damit rechnen, wieder in den Knast zu wandern und sehr viel Geld abzudrücken. Als er im September letzten Jahres vor dem Amtsgericht in Hamburg stand, wurde Gzuz zu 18 Monaten Haft plus einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen á 1.700 Euro verurteilt. Also satte 510.000 Euro! Da verging dem „harten“ Jungen von der Straße dann doch die Coolness.

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Das ist die 187 Strassenbande:

  • Die 187 Strassenbande ist eine Hip-Hop-Gruppe aus Hamburg und wurde 2006 gegründet
  • Die Gruppe besteht aus den Rappern Bonez MC, Gzuz, LX, Maxwell und Sa4 sowie den Sprayern Frost und Track
  • Bonez MC, der eigentlich John Lorenz Moser heißt, gilt als Anführer der Bande
  • Der Zahl 187 im Namen der Gruppe ist in Kalifornien der Polizeifunk-Code für die Straftat Mord

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Jetzt steht er vor dem Richter, weil er gegen dieses Urteil angehen will. Gzuz hat Berufung eingelegt. Dabei wiegt der Vorwurf schwer: Es geht um vorsätzliche Körperverletzung, versuchten Diebstahl, Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

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Gzuz in Hamburg: Der Andrang ist groß

Der Andrang von Journalisten und Kamerateams vor der dem Verhandlungssaal 237 war größer als bei anderen, medienträchtigen Prozessen. Als der „Bad Boy“ mit seinen beiden Anwälten erschien, gab’s ein Blitzlichtgewitter. Er trägt eine Jeans und eine Bomberjacke. Am linken Handgelenk eine große, goldene Uhr, am rechten ein goldenes Armband, um den Hals eine lange, schwere Goldkette. Als er seine Jacke auszieht, werden seine stark tätowierten Unterarme sichtbar. Er wirkt gelassen.

Auch, als die Richterin seine lange Latte an Anklagepunkten vorliest, die ihn schwer belasten. So soll er in den Jahren 2019 und 2020 einiges angestellt haben. In der Silvester-Nacht 2018/2019 soll er in der Conventstraße in Hamburg-Eilbek mit einer Schreckschusspistole herumgeballert haben, obwohl er einem Waffenbesitzverbot unterliegt. „Wieso, es war doch Silvester“, wird er sich später dazu einlassen. „Ich wusste nicht, dass ich das dann nicht darf.“ Das Video wurde im Internet hochgeladen. Zu dumm: die Polizei hat es gesehen.

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Hausdurchsuchung bei Gzuz in Hamburg

Im Mai 2019 hatte er eine Hausdurchsuchung im Haus seiner Lebensgefährtin in Halstenbek. Sichergestellt wurden eine Schreckpistole, ein Schalldämpfer, ein Teleskopschlagstock. „Die Schreckschusspistole gehörte mir nicht“, wird er dazu später sagen. „Aber ich wusste, dass sie im Haus ist.“

Im Februar 2020 dann ein peinlicher Vorwurf. Gzuz soll volltrunken an der Shell-Tankstelle an der Reeperbahn in einen offen stehenden Rettungswagen eingestiegen sein, um eine Sauerstoffflasche zu klauen. Er war so breit, dass er sich nur noch daran erinnere, in den Wagen eingestiegen zu sein, nicht aber an die Absicht des Diebstahls. „Ich wüsste gar nicht, was ich mit einer Sauerstoffflasche hätte anfangen sollen“, wird er sich später dazu äußern. „Ich fand es lustig, da reinzugehen. Das Ding stand offen.“

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Hamburg: Heftige Vorwürfe gegen Gzuz

Gar nicht lustig wird es bei einem Tatvorwurf aus dem Mai 2020. Da soll er vor der Disco „Moondoo“ an der Reeperbahn einem 19-jährigen Mädchen, das ein Fan von ihm war, mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben, weil sie ein Selfie mit ihm wollte. Es soll nicht das erste Mal gewesen sein soll, dass er einem Fan gegenüber handgreiflich geworden sein soll. Das Mädchen bekam Nasenbluten, Schwellungen und weinte. Den Vorsatz zu dieser Tat bestreitet er, deklariert es als Versehen, weil er mal wieder reichlich angetrunken war und genervt gewesen sei, dass er ständig von Fans belästigt werde.

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Darauf folgten lange Ausführungen von Gzuz über seine Rolle als Rapper. „Ich fühlte mich bedrängt und belästigt“, sagte er. „Ich wollte nicht, dass sie ein Video von mir macht. Ich habe mit der Hand in ihre Richtung gefuchtelt, um das zu beenden, wollte sie nicht gezielt verletzten.“ Er vergleicht sich mit der Polizei, die es auch nicht duldet, wenn Fotos oder Videos von ihr gemacht wird. Dann beschwert er sich über den Richter aus seinem ersten Verfahren, der ihn hinter Gitter bringen wollte.

Gzuz bringt philosophische Worte in Hamburg vor

„Der wollte mich vorführen und bestrafen“, führte er sein Anliegen aus. „Der Richter meinte bei der Urteilsverkündung: ,Wer, wenn nicht Sie, gehören in den Knast.’ Nur, weil ich Gangster-Rapper bin? Ich singe oft derbe Texte, es soll authentisch aussehen. Aber es handelt sich um Kunst. Der Amtsrichter hat den Unterschied zwischen mir und meiner Kunstfigur Gzuz nicht verstanden. Dann hat er auch noch auf meinen Anwalt abgepestet.“

Die Richterin, als Gzuz seine Ausführungen beendete: „Das war ja hart an der Grenze zur Philosophie.“ Sechs weitere Prozesstage sind anberaumt. Das geschlagene Mädchen wird am 3. Februar als Zeugin geladen. Auch ein psychiatrischer Sachverständiger soll noch gehört werden. Die Urteilsverkündung ist für den 14. Februar geplant.