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Hamburg: Fiese Preiserhöhung für Tausende! Aber du kannst dich dagegen wehren

Preiserhöhung während eines laufenden Vertrages – das kommt zwar selten vor, gibt es aber. So wie jetzt in Hamburg. Dort sind viele Menschen betroffen, sie müssen sich das Ganze aber nicht gefallen lassen.Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt gegenüber unserer Redaktion vor der Kostenfalle. Wer nicht genau aufpasst, hat das Nachsehen.Hamburg: Preise erhöhtKonkret geht es um Preiserhöhungen […]

Hamburg: Kunden müssen aktiv werden, um sich der Preiserhöhung zu entziehen. Foto: imago

Preiserhöhung während eines laufenden Vertrages – das kommt zwar selten vor, gibt es aber. So wie jetzt in Hamburg. Dort sind viele Menschen betroffen, sie müssen sich das Ganze aber nicht gefallen lassen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt gegenüber unserer Redaktion vor der Kostenfalle. Wer nicht genau aufpasst, hat das Nachsehen.

Hamburg: Preise erhöht

Konkret geht es um Preiserhöhungen bei Fitnessstudios. Zahlreiche Ketten versuchen derzeit, die Preise bei Vertragskunden anzupassen. Dafür führen sie Gründe an, die man in diesen Zeiten nachvollziehen kann. So heißt es zum Beispiel von der in Hamburg sehr beliebten Kette „Fitness First“:

„Die Nachrichten bezüglich Corona und der Krieg mit den damit zusammenhängenden Lieferengpässen, Inflation und Zinserhöhungen können einen ja ganz schön aus der Bahn werfen […]. In den letzten Wochen haben wir mit allen Zulieferern und Vermietern die neue Situation diskutiert, um die explodierenden Kosten zu mildern. Wir haben Erfolge erzielen können, dennoch bleiben unterm Strich mehrere Millionen erhöhter Kosten hängen. Um weiterhin in deinen Club investieren und dir tolle Teams für deine Trainingsmotivation bereitstellen zu können, müssen wir einen Teil davon weitergeben.“

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Um 1,25 Euro soll sich der Mitgliedsbeitrag bei „Fitness First“ pro Woche erhöhen, also 5 Euro im Monat.

Auch die norddeutsche Kette „Wellyou“, die in Hamburg zahlreiche Studios betreibt, informierte ihre Kunden:

„Heute informieren wir Dich darüber, dass die Pandemie, deren Auswirkungen und die wirtschaftliche Gesamtlage auch an unserem Unternehmen nicht spurlos vorbeigehen. So haben sich allein in den vergangenen Monaten unsere Kosten aufgrund von Preissteigerungen in den relevanten Bereichen (Energiebeschaffung, Personal, Verbrauchsmaterial, Instandhaltung und Logistik) vervielfacht. Um Dir weiterhin ein bestmögliches Trainingsangebot zu ermöglichen, müssen wir die Preise für Dein Vertragsmodell – erstmalig in der Geschichte unseres Unternehmens – anpassen und unsere Geschäftsbedingungen um §9 Preisanpassungen – aktualisieren“

Bei „Wellyou“ erhöhte sich der Preis um 3,95 Euro pro Monat.


Daten und Fakten über Hamburg:

  • Hamburg ist als Stadtstaat ein Land der Bundesrepublik Deutschland.
  • Hamburg ist mit rund 1,9 Millionen Einwohnern die zweitgrößte Stadt Deutschlands und die drittgrößte im deutschen Sprachraum.
  • Das Stadtgebiet ist in sieben Bezirke und 104 Stadtteile gegliedert, darunter mit dem Stadtteil Neuwerk eine in der Nordsee gelegene Inselgruppe.
  • Der Hamburger Hafen zählt zu den größten Umschlaghäfen weltweit.
  • Die Speicherstadt und das benachbarte Kontorhausviertel sind seit 2015 Teil des UNESCO-Weltkulturerbes
  • International bekannt sind auch das Vergnügungsviertel St. Pauli mit der Reeperbahn sowie das 2017 eröffnete Konzerthaus Elbphilharmonie.

Hamburg: „Grundsätzlich unzulässig“

Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt grundsätzlich vor solch einem Vorgehen der Fitnessstudios. So heißt es von Experte Thomas Laske zu MOIN.DE:

„Grundsätzlich sind Preiserhöhungen während der Vertragslaufzeit unzulässig, unabhängig von der Frage, ob man diesen dann aktiv widersprechen muss oder nicht. Bei einem Fitnessstudiovertrag handelt es sich um einen zweiseitigen Vertrag, den nicht eine Partei einseitig erheblich ändern kann.“

Millionen Menschen in Deutschland nutzen Fitnessstudios. Foto: IMAGO / YAY Images

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Einzige Ausnahme: Es gibt eine wirksame Preisanpassungsklausel im Vertrag und die Preiserhöhung dient ausschließlich der Kostendeckung.

So verweist zum Beispiel „Wellyou“ in seinen AGB auf eine solche Klausel.

Der einfachste Weg für Kunden ist, der Preiserhöhung zu widersprechen, dann bleibt alles bei den alten Konditionen. Fitnessstudios sind verpflichtet, eine solche Möglichkeit anzubieten.

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Hamburg: Gut versteckter Widerspruch

Bei „Fitness First“ müssen Kunden dafür beispielweise in der Mail über die Info mit der Preiserhöhung ganz nach unten scrollen und auf „Aktuelle Konditionen beibehalten“ klicken. Bis zum 21. August haben sie dafür noch Zeit.

Vom Experten Thomas Laske heißt es: „Fitnessstudios, die nunmehr versuchen, Preiserhöhungen in laufenden Vertragsverhältnissen einseitig durchzusetzen, sollten davon Abstand nehmen, insbesondere ihren Mitgliedern nicht suggerieren, dass es für diese keine Wahlmöglichkeiten gibt oder aber, dass die Preiserhöhung mit zusätzlichen Vorteilen verbunden sei und Mitglieder bereits aus diesem Grunde glauben, die Preiserhöhung sei zulässig.“

So klingt die Preiserhöhung zum Beispiel bei „Fitness First“ zu Beginn der Mail schon ziemlich endgültig:

„Ab September 2022 erhöht sich dein Mitgliedsbeitrag um 1,25 Euro pro Woche – dies ist für alle Mitglieder gleich. Auch Neukunden werden entsprechend angepasst. Für deine Loyalität möchten wir uns bei dir bedanken und deswegen sind ab sofort die Getränke-Flatrate sowie die neu geschaffenen Trainingsbereiche EGYM und Five-Mobility-Konzept fest in deiner Mitgliedschaft inkludiert.“


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Hamburg: Auch späterer Widerspruch möglich

Die Preiserhöhung bei „Wellyou“ ist (eigentlich) schon durch. Dort hatten Kunden bis zum 24. Juli Zeit, zu widersprechen. Seit dem 1. August gilt der erhöhte Preis von 3,95 Euro.

Doch ob „Fitness First“, „Wellyou“ oder eine andere Kette – wer mit der Preiserhöhung trotz Corona-Pandemie und Energiekrise nicht einverstanden ist und die Frist versäumt(e), hat laut Verbraucherzentrale Hamburg immer noch Chancen, dem Ganzen zu entgehen. Verbraucherschützer Thomas Laske sagt:

„Da die Preiserhöhung im laufenden Vertragsverhältnis grundsätzlich unzulässig ist, entfaltet auch die vom Fitnessstudio gesetzte Widerspruchsfrist keine rechtlich bindende Wirkung in Form eines ‚Zustimmens durch Schweigen‘ bei Fristversäumnis.“

Heißt: Selbst wer die vom Fitnessstudio gesetzte Widerspruchsfrist versäumt, sollte der Preiserhöhung umgehend widersprechen, wenn man diese zum Beispiel bei Abbuchung des erhöhten Mitgliedsbeitrages bemerkt.