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A23 bei Elmshorn: Kaum zu glauben, wer hier über den Asphalt brettert – und nur 20 Euro Strafe zahlen muss

A23 bei Elmshorn: Kaum zu glauben, wer hier über den Asphalt brettert – und nur 20 Euro Strafe zahlen muss

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Gleich zwei Mal musste die Polizei zu sonderbaren Einsätzen auf der A23 bei Elmshorn ausrücken (Symbolfoto). Foto: imago images/Hoch Zwei Stock/Angerer

Einsatzkräfte des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers Elmshorn sind zuletzt zu zwei sonderbaren Einsätzen auf die A23 ausgerückt.

Die Polizisten hatten beide Male einen Anblick vor sich, den es so auf der A23 nur ganz selten gibt. Bei Elmshorn waren nämlich zwei Falschfahrer der besonderen Art unterwegs.

A23 bei Elmshorn: 17-Jährige betrunken unterwegs

Am frühen Sonntagmorgen (24. April) wurde laut den Beamten um kurz nach 4 Uhr eine Radfahrerin zwischen Elmshorn und Horst-Elmshorn in Richtung Norden gemeldet, die auf dem Standstreifen unterwegs sein sollte.

Das bestätigte sich dann auch so. Die 17-Jährige aus dem Umland erklärte den Polizisten zwar glaubhaft, an der Anschlussstelle Elmshorn aufgrund der Dunkelheit falsch abgebogen zu sein.

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Allerdings ergab ein Test eine Atemalkoholkonzentration von beachtlichen 1,6 Promille. Entsprechend ordneten die Polizisten die Entnahme einer Blutprobe an und nahmen die Jugendliche mit zum Revier. Hier folgte die Blutprobe durch einen Arzt.

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Das ist Elmshorn:

  • Elmshorn ist eine Stadt in Schleswig-Holstein
  • Die Stadt zählt etwa 52.000 Einwohner
  • Elmshorn gehört zum Landkreis Pinneberg
  • Sie gilt als sechsgrößte Stadt in Schleswig-Holstein

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E-Scooter auf der A23 bei Elmshorn

Am frühen Montagnachmittag (25. April) meldeten sich dann erneut mehrere Verkehrsteilnehmer über die Rufnummer 110, da zwischen Tornesch und Elmshorn ein E-Roller auf der A23 auf dem Standstreifen fuhr.

Als die Streife den E-Roller unmittelbar nach Verlassen der Autobahn an der Anschlussstelle Elmshorn antraf, bekreuzigte sich der Fahrer aus Tornesch mehrfach. Er war den Anweisungen seines für Pkw eingestellten Navigationsgerät gefolgt und auf die Autobahn gefahren, wo ihm sein Fehler unmittelbar auffiel.

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Neben einer Verwarnung von lediglich 20 Euro waren die Beamten laut eigenen Angaben bei der Umstellung des Navigationssystems auf das Verkehrsmittel „Fahrrad“ behilflich, sodass es zukünftig nicht wieder zu einem derartigen Missgeschick kommen sollte.

Die Polizei rät in einer Mitteilung: „Sollte man entgegen der Fahrtrichtung oder mit dem falschen Verkehrsmittel auf die Autobahn geraten sein, halten Sie auf dem Standstreifen, sichern Sie das Fahrzeug mit Warnblinker und Warndreieck entsprechend ab, treten Sie hinter die Außenschutzplanke und informieren Sie die Polizei.“ Auf keinen Fall sollten Wendemanöver auf der Autobahn durchgeführt oder die Fahrt fortgesetzt werden. (rg)