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Aida & „Mein Schiff“ werfen Reisen um – Kreuzfahrer schlagen zurück

Absagen und Umroutungen – immer wieder bitter für Aida- und „Mein Schiff“-Gäste. Doch es lohnt sich, etwas zu unternehmen. So geht’s.

© IMAGO / Fotoagentur Nordlicht

Kreuzfahrten: Urlaub auf hoher See

Von Jahr zu Jahr stechen mehr Touristen in See. Kreuzfahrten werden weltweit immer beliebter. Auch immer mehr Deutsche machen Urlaub auf hoher See.

Es ist wohl die größte Angst eines jeden Kreuzfahrers: Über Tage, Wochen und Monate wird der Traum-Reise entgegengengefiebert – und dann kommt die schmetternde Absage. Aida- und „Mein Schiff“-Gästen geht es da nicht anders.

Und die haben gleich mehrfach das nachsehen – denn insbesondere Umroutungen der „Mein Schiff 6“ und „Aida Cosma“ sorgen für reichlich Ärger. Doch nicht nur in diesen Fällen können sich Reisende wirkungsvoll zur Wehr setzen!

„Mein Schiff“ und Aida: Drastische Änderungen

Aktuell sorgen „behördliche Gründe“, wie sie Tui und Aida Cruises nebulös betiteln, für reichlich Frust. Dabei stehen vor allem bevorstehende Kreuzfahrten rund um die WM in Doha/Katar im Fokus. Unbeschwertes Reisen sieht anders aus, denn viele der anstehenden Reisen werden nicht wie geplant stattfinden.

Alternativ bieten die Reedereien zwar Ausweich-Ziele an, doch die sind in Augen vieler Enttäuschter nur wenig attraktiv.


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Aida und „Mein Schiff“: Das kannst du tun

Wer bei diesen (oder auch anderen) Reisen auf Entschädigungen pochen will, muss allerdings einiges beachten. Die im Verbraucherschutzrecht tätige Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner kennt sich da aus – und hat einige Tipps parat.

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„Betroffene sollten der jeweiligen Routenänderung möglichst bald und jedenfalls vor Antritt der Reise schriftlich gegenüber dem Veranstalter widersprechen und sich die Geltendmachung von Ansprüchen vorbehalten“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der Kanzlei, vorab klar.

„Mein Schiff“ und Aida: Minderungen sind drin

Laut den Experten rechtfertigen Abweichungen einer gebuchten Reise wie im Falle von Doha/Katar eine Minderung gegenüber Tui und Aida Cruises. „In einem solchen Fall liegt zunächst eine Abweichung zwischen gebuchter Reise und Leistung des Veranstalters vor, die zur Minderung des Reisepreises berechtigt“, berichtet Hoffmann von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Bemerkenswert: Eine einseitige Änderung der Reiserouten ist nur dann möglich, wenn der Ausfall „unerheblich“ ist. Da Doha allerdings ein Highlight der gebuchten Reisen ist, kann hiervon in diesen Fällen keine Rede sein.


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Der Minderungsanspruch des Reisegastes sei hierbei vom Verschulden des Veranstalters gänzlich entkoppelt, führt der Anwalt weiter aus. „Es ist damit auch völlig egal, was sich hinter der Formulierung „behördliche Gründe“ verbirgt, welche Ursache die Änderung der Orientkreuzfahrten auf „Aida cosma“ und „Mein Schiff 6“ also hat.

„Mein Schiff“ und Aida: Das MUSS sein

Ein Widerspruch vor Reiseantritt sei demnach nicht zwingend nötig, aber absolut sinnvoll, denn ansonsten können sich die Reedereien auf die sogenannte „stillschweigende Zustimmung“ von Reisegästen berufen, lautet die Expertenmeinung.

Einzig die Zeit ist ein Faktor, der in vergleichbaren Fällen gegen Kunden und für Reedereien wie Tui und Aida Cruises arbeitet. Denn Verjährung binnen zwei Jahren ist zwar die einzig zu wahrende Frist und entgegen einer nach wie vor weit verbreiteten Ansicht müssen Ansprüche nicht binnen vier Wochen oder Monatsfrist nach Reiseende geltend gemacht werden. Entscheidend für den Fristbeginn ist der Tag, an dem die Kreuzfahrt laut Vertrag planmäßig enden sollte.

„Dennoch sollten Betroffene nicht zu lang zuwarten, bis sie Ihre Ansprüche verfolgen. Denn die Zeit arbeitet hier im Zweifel für die Reederei und gegen den Kunden. Betroffene sollten daher, wenn nicht bereits zuvor, so doch aber umgehend nach der Reise fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen“, rät Dr. Marcus Hoffmann über „Kreuzfahrt-Anwalt.de„. (wip)