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Aida & „Mein Schiff“: Wichtige Änderung! Kreuzfahrt-Fans müssen sich auf was gefasst machen, wenn sie in DIESE Länder reisen

Aida & „Mein Schiff“: Wichtige Änderung! Kreuzfahrt-Fans müssen sich auf was gefasst machen, wenn sie in DIESE Länder reisen

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Für Norwegen ist eine Regel schon länger bekannt: Nur geimpfte Kreuzfahrt-Passagiere dürfen hier an Land. Foto: picture alliance / Hauke-Christian Dittrich, picture alliance / HAFEN-FOTOS.DE | Petra Schumacher (Montage MOIN.DE)

Erst kürzlich ist zum ersten Mal ein Schiff der „Mein Schiff“-Flotte nur mir geimpften Passagieren an Bord aufgebrochen (MOIN.DE berichtete). Der Grund: die verschärften Einreiseregeln in Norwegen. Das Land hatte festgelegt, dass nur noch Kreuzfahrt-Gäste, die gegen Corona geimpft sind, dorthin reisen dürfen. Unabhängig von der Reederei, ob Tui Cruises, Aida oder andere wurde diese Bestimmung erlassen.

Aus einem anderen Land im Norden Europas kommt jetzt eine weitere neue Regelung bei der Einreise von Passagieren von „Mein Schiff“, Aida und Co.

Aida & „Mein Schiff“: Nur getestet nach Dänemark

„Mein Schiff“ ist bereits aufgebrochen nach Norwegen. Aida hat mit seiner „Ahoi Tour“ ebenfalls Reisen nach Skandinavien im Programm. Wer eine solche gebucht hat, für den ist diese wichtige Änderung aus Dänemark interessant.

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Wie „Kreuzfahrt Aktuelles“ berichtet, müssen Kreuzfahrtgäste, die einen Landausflug in Dänemark unternehmen möchten, einen negativen Coronatest vorweisen. Die Regel gilt ab 24. August.

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Die Deutschen lieben Kreuzfahrt-Urlaub:

  • Insgesamt unternahmen im Jahr 2018 rund 2,73 Millionen deutsche Passagiere eine Kreuzfahrt. Der Großteil davon entschied sich für eine Hochseekreuzfahrt, vor allem mit Aida und Tui („Mein Schiff“).
  • Am beliebtesten sind Kreuzfahrten mit weitem Abstand bei US-Amerikanern, gefolgt von Chinesen – dann folgen die Deutschen.
  • Über 30 Prozent der weltweiten Kreuzfahrtschiffe werden in der Karibik eingesetzt, damit ist sie vor dem Mittelmeer das beliebteste Fahrtgebiet.
  • Die beliebtesten Fahrtgebiete unter den deutschen Kreuzfahrern sind Nordeuropa und das westliche Mittelmeer.
  • Der Begriff hat seinen Ursprung in dem niederländischen Wort „kruiser“ aus dem 17. Jahrhundert, der ein kreuzendes (im Sinne von hin und her fahrend) Schiff bezeichnete.
  • Dank des Kreuzfahrt-Booms der vergangenen Jahre ist Deutschland heute ein Werftenstandort von weltweitem Rang.
  • In der öffentlichen Wahrnehmung werden aber immer auch die hohen Belastungen für Mensch und Umwelt durch Kreuzfahrtschiffe betrachtet.

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+++ „Mein Schiff“: Schock-Nachricht für Kreuzfahrt-Fans – diese Reisen sind alle gestrichen +++

Das Testergebnis dürfe im Falle eines PCR-Tests maximal 72 Stunden und bei einem Antigentest maximal 48 Stunden alt sein, jeweils vor der Ankunft in Dänemark. Diese Pflicht gilt also auch für geimpfte und genesene Passagiere. Diese Änderung erfolgte gemäß dem Branchenportal sehr kurzfristig.

Aida & „Mein Schiff“: Diese Regeln gelten

Schon seit 10. August ist die folgende Bestimmung auf der Seite von Tui Cruises zu finden. Hier wird erklärt, welche strengen Regeln bei der Einreise nach Norwegen zu beachten sind und welche Impf- und Testvorgaben in Reisen in den Norden ohne Norwegen gelten. Denn wer nach Schweden und Dänemark will, der muss sich ebenfalls an bestimmte Regeln halten.

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Hier die wichtige Passage von Tui Cruises zu den Reisen „Ganz große Freiheit ab/bis Kiel“:

  • „Zum Reiseantritt benötigen alle Gäste einen vollständigen Impfschutz (Digitales COVID-Zertifikat der EU) gegen COVID-19 sowie ein negatives Antigentestergebnis.
  • WICHTIG: Bei Reisen nach Norwegen benötigen auch Kinder von 0 bis 18 Jahren einen vollständigen Impfschutz. Die Anordnung, dass auch Kinder unter 18 Jahren geimpft sein müssen, wurde kurzfristig von den norwegischen Behörden explizit für Kreuzfahrtschiffe erlassen.
  • Bei Reisen ohne Norwegen im Reiseverlauf benötigen nicht geimpfte Kinder im Alter von 4 bis 18 Jahren vor Reiseantritt zwei negative COVID-19 Testergebnisse. Kleinkinder bis zu einem Alter von 3 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.


Eine Genesung wird nicht als Nachweis anerkannt.

  • Die Nichterfüllung dieser Vorgabe führt zur Kündigung des Reisevertrags und eine Mitreise ist dann nicht möglich.“

  • >>> hier