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Aida: Gibt’s jetzt Geld zurück? Experten sehen super Chancen für tausende Kreuzfahrt-Gäste

Aida-Urlauber müssen jetzt stark bleiben! Einige Reisen mit der „Aida Perla“ verlaufen nicht wie geplant.

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Aida: Fünf spannende Fakten über den Kreuzfahrt-Riesen

Kreuzfahrten sind bei Passagieren beliebt, da sie einen Rundum-Sorglos-Urlaub bieten. Einer der bekanntesten Kreuzfahrt-Anbieter ist Aida Cruises. Wir präsentieren Dir die fünf spannendsten Fakten über den Kreuzfahrt-Riesen.

Urlauber, die sich bereits auf ihre Reise mit der „Aida Perla“ gefreut haben, sollten jetzt besser tief durchatmen.

Die Reederei sah sich zu einer Routenänderung gezwungen. Ein Anwalt, der sich auf Reisen spezialisiert hat, hält Tipps für die betroffenen Aida-Passagiere bereit.

Aida-Schiff auf anderem Kurs

Einige Kreuzfahrten durch „Norwegens Fjorde“ auf der „Aida Perla“ finden aktuell nicht wie angedacht statt. „Betroffene sollten gegen den Veranstalter Ansprüche auf Reisepreisminderung und Schadensersatz geltend machen“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert klar. Die Experten sind im Verbraucherschutzrecht tätig und leiten die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de.

Betroffen sind vor allem die Häfen von Stavanger, Bergen, Hellesylt und Trondheim. Mal fallen einzelne Häfen weg, teils aber auch gleich mehrere Ziele pro Reise. Als Ersatz steuert die Kussmund-Flotte etwa Maloy, Haugesund oder auch an. Aida erklärt den Betroffenen lediglich, dass es sich um „operative Gründe“ handle.

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Aida-Urlauber haben Ansprüche

„Die Abweichung zwischen gebuchter Reise und Leistung des Veranstalters berechtigt zur Minderung des Reisepreises und gegebenenfalls sogar zu Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude“, berichtet Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann von Kreuzfahrt-Anwalt.de.

„Eine solche Unerheblichkeit ist nach unserer Auffassung hier nicht anzunehmen, da die entfallenden Anlandungen vor allem als Highlights der Reise angesehen werden müssen. Außerdem verzeichnet die Reederei vermutlich Einsparungen, die auch den betroffenen Kunden zugutekommen müssen“, erklären die Verbraucherschützer.

Aida-Urlauber sollten der Routenänderung daher vor Reiseantritt unbedingt ausdrücklich widersprechen und sich die Geltendmachung von Minderungs- und Schadensersatzansprüchen vorbehalten oder aber bereits vor der Reise fachkundigen Rat einholen, heißt es von den Experten


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Nach Auffassung der Rechtsanwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de sollten Betroffene bei den aktuellen Routenänderungen auf der „Aida Perla“ prüfen lassen, in welcher Höhe Ansprüche im Raum stehen. Anteilig zum Tagespreis der Kreuzfahrt können sich schnell mehrere Hundert oder sogar Tausend Euro sammeln.