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Bremen: Hier dürfen Friseure trotz Corona arbeiten – doch darum will die Stadt jetzt eingreifen

Bremen: Hier dürfen Friseure trotz Corona arbeiten – doch darum will die Stadt jetzt eingreifen

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Friseure in Deutschland dürfen aufgrund der Corona-Beschränkungen nicht arbeiten. Foto: IMAGO / ANE Edition

Im Bundesland Bremen sind aktuell Friseursalons wie überall in ganz Deutschland aufgrund der Corona-Beschränkungen geschlossen.

Doch laut einer Corona-Verordnung können Friseure in Bremen weiterhin arbeiten. Das Ordnungsamt hatte am Mittwoch bestätigt, dass es Friseuren gestattet ist, ihre Kunden zuhause zu besuchen und zu bedienen.

Bremen: Friseure dürfen wieder arbeiten

Die örtliche Handwerkskammer nannte diese Information überraschend. Man sei seit Erlass der Verordnung am 16. Dezember „davon ausgegangen, dass sämtliche Dienstleistungen im Bereich der nichtmedizinischen Körperpflege untersagt sind“. Über die Ausnahme hatte am Mittwoch zuvor der „Weser-Kurier“ berichtet.

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Diese Lücke soll nun geschlossen werden. „Das soll jetzt geändert werden“, ließ das Gesudheitsressorts am Mittwoch mitteilen. Das Land Bremen habe „zu keinem Zeitpunkt Betätigungsverbote für ganze Berufsgruppen verhängt“, sagte Sprecher Lukas Fuhrmann. Als die Verordnung erlassen wurde, habe es das Phänomen mobiler Friseure aber noch nicht gegeben. Inzwischen sehe der Senat die Notwendigkeit zu handeln.

Die Handwerkskammer warnte die Friseure auch, jetzt eilig Aufträge für Hausbesuche anzunehmen. „Bedenken Sie das gesundheitliche Risiko, wenn Sie sich in das private Umfeld des Kunden begeben!“, mahnte die Kammer.

Bremen: Ziel sei eine allgemeine Wiedereröffnung der Salons

Es sei auch unsicher, wie lange diese Ausnahmeregelung bestehen werde. Ziel sei eine allgemeine Wiederöffnung der Salons. Die Bremer Verordnung verfügt an einer Stelle die Schließung aller Betriebe der nichtmedizinischen Körperpflege.

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Es geht um „Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoostudios und Nagelstudios“. An anderer Stelle werden allgemein Handwerks- und Dienstleistungen für zulässig erklärt, selbst wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

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Voraussetzung seien geeignete Hygienemaßnahmen. In anderen Ländern wie Niedersachsen oder Bayern ist mobiles Arbeiten für Friseure untersagt. (dpa/oa)