Veröffentlicht inNorddeutschland

Camping: Geblitzt und kein Bußgeld – Behörden reagieren auf gerissenen Urlauber-Trick

Zweimal geblitzt – und trotzdem keine Post vom Amt? Ein Camping-Urlauber sorgt im Netz für Wirbel. MOIN.DE hat bei der Bußgeldstelle nachgehakt.

© IMAGO/Westend61

Hilfreiche Tipps fürs Camping: So gelingt euer Urlaub im Freien

Mit diesen Tipps für Camping-Anfänger gelingt euch ein erholsamer Urlaub im Freien.

In einem Camping-Forum kursiert ein Gerücht, dass für Aufsehen sorgt. Zum „Tathergang“: Der Ducato Fahrer sei zweimal geblitzt worden – habe aber zweimal keine Post bekommen! Warum? Weil wohl der Klappmechanismus des Tablets sein Gesicht so sehr verdeckt hat, dass wohl keine eindeutige Identifikation möglich war – diese Erklärung hat jedenfalls der Urlauber.

Doch ist das wirklich der wahre Grund, wieso der Camping-Urlauber nicht zur Kasse gebeten wurde? MOIN.DE hat Antworten von der Bußgeldstelle.

Camping: „Sehr wahrscheinlich“

Die Kommentare unter dem Facebook-Post häufen sich schnell. „Das ist definitiv nicht die Begründung“, ist sich jemand sicher. Jemand anderes meint: „Wenn der Blitzer auf LKW (80 km/h) eingestellt war, wird dann nach Zulassung aussortiert. Uns hat es deswegen auch öfter geblitzt und es kommt trotzdem keine Strafe.“ Ein weiterer Gedanke: „Wenn der Fahrer nicht erkennbar ist, zahlt der Halter des Fahrzeuges.“ Aber was ist jetzt wirklich wahr? Die Bußgeldstelle steht MOIN.DE Rede und Antwort.

Kann es sein, dass bei einem verdeckten Gesicht keine Sanktion erfolgt, wenn die Fahrerin oder der Fahrer nicht identifiziert werden kann? Laut der Bußgelstelle Kreis Schleswig-Flensburg sei das nicht nur möglich, sondern sogar sehr wahrscheinlich. „Die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit setzt grundsätzlich einen hinreichenden Tatverdacht gegen eine bestimmte Person (sog. Betroffene/r) voraus“, heißt es. Die Bußgeldstelle Hamburg ergänzt ein wichtiges Detail.

+++ Camping: Kleines Detail im Wohnmobil wird zu massivem Problem +++

Camping: „Identifikation nicht möglich“

Diese betont: „Es ist aber nicht erforderlich, das gesamte Gesicht auf einem ‚Blitzerfoto‘ zu sehen. Für eine Identifikation sind auch einzelne Merkmale im Gesicht ausreichend. Ist das gesamte Gesicht abgedeckt, ist eine Identifikation anhand des Fotos jedoch nicht möglich.“ Kann der Blitzer auf eine bestimme Fahrzeugklasse eingestellt sein?

Grundsätzlich sei es möglich, bei einer Geschwindigkeitsmessung unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten – je nach Fahrzeugtyp – zu unterscheiden, so die Bußgeldstelle Hamburg. „Bei unseren eingesetzten Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen kann ein sogenannter zweiter Grenzwert (für LKW ab 7,5 t) eingestellt werden. Die Geräte versuchen dann anhand der Laserabtastung die Größe des Fahrzeugs zu ermitteln und lösen aus, wenn der Grenzwert erreicht oder überschritten wird“, erklärt die Bußgeldstelle Flensburg.


Mehr News:


Zahlt der Halter? Die Antwort ist klar: Nein! Jedenfalls in Deutschland. Wie die Bußgeldstelle Hamburg erklärt, gibt es hier nämlich keine Halterhaftung im fließenden Verkehr. Trotzdem wird betont: „Der Fahrzeughalter ist aber, wenn er das Fahrzeug nicht selbst geführt hat, Zeuge und als solcher verpflichtet, den Fahrer zu benennen (Ausnahme: wenn man dadurch sich selbst oder einen nahen Angehörigen belasten würde).

Zu guter Letzt warnt die Bußgeldstelle Hamburg: „Wenn sich ein Verkehrsteilnehmer, wie geschildert, einer Ahndung eventueller Verkehrsverstöße absichtlich zu entziehen scheint, können wir das als Bußgeldstelle nicht gutheißen.“ Das geschilderte Verhalten würde als rücksichtslos gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern bewertet.