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Flensburg: Gewaltiger Zoff! Jetzt gibt es eine Klatsche für die Stadt

Flensburg: Gewaltiger Zoff! Jetzt gibt es eine Klatsche für die Stadt

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Seit Oktober vergangenen Jahres ist die Rathausstraße in Flensburg für Durchgangsverkehr gesperrt. Das schmeckt einigen gar nicht. Foto: imago images/Willi Schewski

Im Oktober vergangenen Jahres hat die Stadt in der Rathausstraße in Flensburg Schilder aufgestellt und die Straße für den Durchgangsverkehr gesperrt. Damit sollte für mehr Ruhe und Ordnung gesorgt werden.

Doch anschließend gab es um diese Anordnung gewaltigen Zoff. Weil gleich mehrere Anwälte sich von dieser Vollsperrung betroffen sahen, griffen sie zu harten Mitteln. Sie gingen gegen die Stadt Flensburg und ihre Maßnahmen gegen Lärm und viel Verkehr vor.

Flensburg: Anwälte ziehen vor Gericht

Wie die „SHZ“ berichtet, wollten die Anwälte der Kanzlei JEP die Sperrung nicht auf sich sitzen lassen und reichten gegen die Maßnahmen der Stadt Flensburg Klage ein. Diese wiederum sieht in der Sperrung eine Verbesserung des Verkehrsflusses, der gleichzeitig für mehr Sicherheit bei Fußgängern und Radfahrern sorge.

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Schuld an der Vollsperrung der Rathausstraße sei demnach eine Anordnung der Verkehrsbehörde, die allerdings ohne das Einverständnis und Mitwirken der Kommunalpolitik vorgenommen worden sei.

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Das ist Flensburg:

  • Die kreisfreie Stadt Flensburg ist nach Kiel und Lübeck die drittgrößte Stadt im Bundesland Schleswig-Holstein
  • Flensburg liegt am Ende der Flensburger Förde, dem westlichsten Punkt der Ostsee, und an der nördlichen Grenze der Halbinsel Angeln
  • Die Hafenstadt gliedert sich in 13 Stadtteile und 38 statistische Bezirke
  • In Flensburg leben rund 90.000 Einwohner (Stand: Dezember 2019)
  • Die Stadt liegt direkt an der dänischen Grenze und galt lange Zeit als Zentrum der dänischen Minderheit. Heute leben rund 2.300 Dänen in Flensburg (Stand: Dezember 2019)
  • Bundesweit bekannt ist die Stadt vor allem durch die vom Kraftfahrt-Bundesamt gespeicherten „Punkte in Flensburg“

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Flensburg: Entscheidung war „offensichtlich rechtswidrig“

Die Anwälte der Kanzlei JEP hingegen argumentieren laut „SHZ“, dass keine konkrete Gefahrenlage vorliege, „die die ganztägige Sperrung der Rathausstraße für den allgemeinen motorisierten Individualverkehr rechtfertige.“

Wie „SHZ“ schreibt, beschloss das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht nun, dass die Stadt den Forderungen der Anwälte nachkommen und die Sperrung der Rathausstraße rückgängig machen solle. Obendrein sei die Entscheidung der Stadt Flensburg sogar „offensichtlich rechtswidrig“ gewesen.

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Flensburg: Rathausstraße ist vorübergehend wieder freigegeben

Nun hat die Stadt Flensburg die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen eine Beschwerde einzulegen. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts bleibt bis dahin aber erst einmal gültig.

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Die Stadt muss den Aufforderungen also unmittelbar nachkommen und die Rathausstraße wieder freigeben. (kl)