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Kiel: Menschen urinieren in Aufzug – was die Stadt ihnen androht, ist nicht legal

Kiel: Menschen urinieren in Aufzug – was die Stadt ihnen androht, ist nicht legal

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In einem Fahrstuhl in Kiel gab es Ärger mit Pinklern. Foto: IMAGO / Westend61 / photosteinmaurer.com

Was für eine kuriose Geschichte aus der Landeshauptstadt Kiel!

Weil Menschen in einem öffentlichen Aufzug immer wieder wild urinierten, hat die Stadt Kiel den Wildpinklern mit einer drastischen Maßnahme gedroht. Mit großem Erfolg. Kaum mehr einer traute sich, den Aufzug als Toilette zweckzuentfremden. Doch die Androhung der Stadt ist dabei gar nicht gesetzeskonfrom.

Kiel: Warnschild droht Wildpinklern

An der Gaardener Brücke steht ein Fahrstuhl. Lange jedoch wurde der Aufzug von vielen Kielern gemieden. Der Grund: Immer wieder entleerten sich Fahrgäste in der Kabine. Der Stadt Kiel und Anwohnern stank das gewaltig!

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2018 installierte die Stadt eine Videoüberwachung im Fahrstuhl, wie die „Kieler Nachrichten“ berichten. Auch ein Warnschild mit dem Hinweis auf die Überwachung wurde angebracht und eine neue Kabine eingebaut. Wie die Stadt gegenüber der Zeitung bestätigte, gebe es seither kaum noch Pinkel-Vorfälle.

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Der Erfolg könnte auch auf eine Androhung zurückzuführen sein, die auf dem Schild zu lesen ist. Da heißt es nämlich: „Pinkeln verboten. Ordnungsstrafen bis 1000 €. Die Zuwiderhandlung gilt als Einverständnis zur Veröffentlichung in den Sozialen Medien“, zitieren die „Kieler Nachrichten“.

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Das ist Kiel:

  • Kiel ist Landeshauptstadt und auch bevölkerungsreichste Stadt von Schleswig-Holstein
  • Hier leben rund 246.300 Menschen
  • Die Stadt ist ein bedeutender Stützpunkt der Marine
  • Kiel ist bekannt für den Handballverein THW Kiel und den Fußballclub Holstein Kiel
  • Jährlich lockt die Kieler Woche viele Besucher an

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Kiel: Medienanwalt kritisiert die Stadt

Richtig gelesen! Obwohl es eine solche Veröffentlichung nie gegeben hat, sorgt das Schild für Ungläubigkeit „Die Stadt Kiel dürfte aufgrund dieser ‚Einwilligung durch Pinkeln’ überhaupt nichts veröffentlichen – schon gar nicht ein Foto des Pinklers und noch einmal ‚schon gar nicht’ in den sozialen Medien“, sagt Stephan Dirks, Fachanwalt für Medienrecht.

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Die Veröffentlichung von Foto- und Videomaterial dürfe nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Gezeigten erfolgen. Eine Veröffentlichung stelle laut Dirks die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar und sei demnach nicht erlaubt.

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Auch die Landesbauftragte für Datenschutz in Schleswig-Holstein ist skeptisch. „Mein erster Gedanke war: Das muss ein Witz sein“, zitieren die „Kieler Nachrichten“ Marit Hansen.

So sieht es auch die Stadt Kiel. Die bittet darum, das Schild mit einem Augenzwinkern zu betrachten. Das Schild sei in Abstimmung mit dem Rechtsamt und dem Datenschutz installiert worden.

Die angedrohte Veröffentlichung sei bisher nicht erfolgt und werde definitiv auch nicht stattfinden. Zudem betonte man, dass das Schild den gewünschten Effekt erzielt habe. (mik)