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„Mein Schiff 6“: Person stürzt von Balkon und stirbt – was geschah davor?

An Bord der „Mein Schiff 6“ hat es einen schrecklichen Vorfall gegeben. War es ein Unglück oder sogar Mord? Hier weiterlesen!

© IMAGO / ANE Edition

Mein Schiff

Fünf spannende Fakten über die Tui-Kreuzfahrten

Ein Todesfall an Bord der „Mein Schiff 6“ beschäftigt die Ermittlungsbehörden. In der Nacht zum Freitag hin (14. Oktober) stürzte eine Person auf ein Rettungsboot vier Decks tiefer und konnte vom medizinischen Personal auf dem Ozeanriesen tragischerweise nicht mehr gerettet werden.

Türkische Medien und die „Bild“ berichten, dass es sich um eine Frau handeln soll. Sie stammt demnach aus Nordrhein-Westfalen. Die Reederei Tui Cruises, zu der „Mein Schiff“ gehört, gibt sich allerdings bedeckt und gibt dafür keine Bestätigung.

„Mein Schiff“ bestätigt Tod einer Person

Gegenüber RTL bestätigte das Unternehmen am Samstag lediglich den Tod eines Passagiers. „Die Untersuchung zur Klärung der Ursache wurde eingeleitet und an die zuständigen Behörden übergeben“, soll eine Sprecherin gesagt haben.

Laut des Berichts habe ein Mann die Schiffs-Rezeption verständigt. Was genau jedoch vorher in der Kabine passierte und weshalb es dann zu dem Vorfall mit Todesfolge kam, ist

+++ „Mein Schiff“ ändert Reise-Route – jetzt gibt’s Krach! +++unklar.


Das ist die „Mein Schiff 6″:

  • hat eine Kapazität von 2.534 Passagieren
  • fährt seit 2017 für die Flotte
  • die „Mein Schiff 6“ verfügt über 11 Restaurants und 16 Bars & Lounges

Die Leiche der Person soll in der Gerichtsmedizin von Antalya liegen, wo es eine Autopsie ansteht. „Unser Beileid gilt den Angehörigen. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns aus Rücksicht auf die Hinterbliebenen darüber hinaus nicht äußern“, sagte die „Mein Schiff“-Sprecherin zu RTL. Auch eine Anfrage unserer Redaktion blieb bislang noch unbeantwortet.

Nachdem die „Mein Schiff 6“ am Samstag zunächst länger in Antalya verblieben war, befand sich der Ozeanriese am Sonntag (16. Oktober) auf einem Seetag. Nächster Halt ist Alexandria in Ägypten.

Die „Mein Schiff 6“ bei Nacht. Foto: IMAGO / ANE Edition

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„Mein Schiff“: Unglück oder Mord?

Im Raum stehen sowohl ein schlimmes Unglück als auch eine Straftat. Bislang gibt es aber keinerlei Erkenntnisse.

Allgemein gilt: Für die Zuständigkeit bei strafrelevanten Taten auf (Kreuzfahrt-)Schiffen ist laut Polizei Hamburg, wo „Mein Schiff“ seinen Sitz hat, relevant, unter welcher Flagge das Schiff fährt und wo genau die Straftat begangen wurde. Also ob in einem inneren Gewässer/Küstenmeer oder auf dem offenen Meer. „Mein Schiff“ fährt beispielweise unter maltesischer Flagge.


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Kreuzfahrtschiffe gehören laut internationalem Seerecht zu den Handelsschiffen. Und für die gilt laut des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages die Regelung, dass sie in den inneren Gewässern eines anderen Staates kein „schwimmendes Stück Territorium des Flaggenstaates“ sind.

Befindet sich ein unter maltesischer Flagge fahrendes Schiff beispielweise vor der türkischen Küste, müsste das türkische Recht gelten – zumindest bei Straftaten. In anderen Angelegenheiten wie dem Arbeitsrecht gilt an Bord das Arbeitsrechts des Flaggenstaates.