Urlauber träumen oft von Ruhe, frischer Meeresbrise und stilvollem Komfort auf Norderney. Für 1.600 Euro gönnen sich zwei Urlauber vier Nächte Erholung pur – denken sie. Doch statt Entspannung gibt es Ekel-Alarm!
Vor Ort erwarten sie Ungeziefer im Zimmer und Dreck in den Ecken – ein Albtraum statt Urlaub. Die Enttäuschung sitzt tief. Beschwerden prallen am Hotelpersonal ab wie Wellen am Deich. Kein Verständnis, keine Entschuldigung – nur Ausreden…
Norderney: Ekel statt Luxus
In den sozialen Medien sorgt derzeit ein wütender Erfahrungsbericht eines Urlaubers für Aufsehen: „Fragt mich nicht, warum wir das gebucht haben“, schreibt er. Vier Nächte Norderney, Balkon, Meerblick – für satte 1.600 Euro. Doch was folgt, ist offenbar alles andere als Entspannung: „Auf dem Fenster sind alle möglichen Insekten, von Mücke bis zu unbekanntem Wesen mit großem Stachel“. Und auch im Zimmer: Flecken im Bett, Staub überall – ein Ekel-Erlebnis zum Luxuspreis soll es gewesen sein.
Statt Verständnis habe es im Hotel nur Ärger gegeben, berichtet der Urlauber weiter. Der Hotelchef sei persönlich erschienen, habe sich jedoch „wie aus einem schlechten Film“ benommen: laut, herrisch und herablassend gegenüber den Angestellten. Als der Gast schließlich ankündigte, eine Bewertung zu schreiben, eskalierte die Situation: Der Chef habe mit einem Anwalt gedroht – und das Gespräch abrupt beendet.
+++ Norderney: Ehrlicher als jede Statistik! Insel-Kenner reden nicht um den heißen Brei herum +++
Norderney: Wie können Urlauber reagieren?
Was können Reisende tun, wenn der Hotelaufenthalt zur Belastung wird? Rechtsanwalt Oliver Matzek-Wieben, Spezialist für Reiserecht, ordnet den Fall gegenüber MOIN.DE juristisch ein: „Man muss die Wahrheit schreiben und darf seine Meinung kundtun. Allerdings darf es sich nicht um eine beleidigende Äußerung handeln“, erklärt der Experte. Wer also online eine Bewertung hinterlassen möchte, sollte unbedingt sachlich bleiben.
Kritisch wird es laut Matzek-Wieben, wenn der Ton kippt oder gar mit einer negativen Bewertung gedroht wird, um ein Entgegenkommen zu erzwingen: „Grundsätzlich sollte man niemals damit drohen, dass man schlecht bewerten wird. Dies könnte den Tatbestand der Nötigung erfüllen.“ Eine Bewertung dürfe angekündigt, aber nicht als Druckmittel verwendet werden.
Mehr News:
Wenn Mängel vorliegen, wie es auf Norderney der Fall gewesen sein soll, gibt es verschiedene rechtliche Möglichkeiten. So der Fachanwalt: „Kann der Gast teilweise Geld zurückverlangen“. Auch zusätzlich entstandene Kosten könne man ersetzen. Bei Pauschalreisen kommt zudem ein Anspruch auf Entschädigung für entgangene Urlaubsfreude in Betracht.
Wichtig: Mängel sollten dokumentiert und möglichst sofort beim Anbieter oder Reiseveranstalter gemeldet werden. Fotos, Zeugen oder schriftliche Protokolle helfen dabei, Ansprüche später durchzusetzen. Und auch wenn Ärger mit dem Hotel entsteht: Sachlichkeit bleibt das A und O. Eine ehrliche, aber faire Bewertung darf abgegeben werden – solange sie auf überprüfbaren Tatsachen beruht.