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Ostfriesland: 18-Jährige vergewaltigt, mutmaßliche Täter freigelassen – jetzt gibt es diese Wende

Ostfriesland: 18-Jährige vergewaltigt, mutmaßliche Täter freigelassen – jetzt gibt es diese Wende

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Die drei Tatverdächtigen kamen wieder in Untersuchungshaft. (Symbolbild) Foto: IMAGO / Sven Simon

Im Fall der mutmaßlichen Vergewaltigung einer jungen Frau in Leer in Ostfriesland sitzen die drei tatverdächtigen Männer wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung in Untersuchungshaft.

Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft von einem sexuellen Übergriff gesprochen, der aktuelle Haftbefehl enthalte den Tatvorwurf der mutmaßlichen Vergewaltigung, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Aurich, Ostfriesland, am Mittwoch. Zum genauen Alter der jungen Frau wollten die Ermittler keine Angaben machen.

Ostfriesland: Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein

Zu der Vergewaltigung soll es in einer Wohnung in Leer gekommen sein. Die Männer waren nach der Tat am Samstagmorgen festgenommen und am Sonntag einem Haftrichter vorgeführt worden.

+++ Ostfriesland: 18-Jährige von drei Männern vergewaltigt – Verdächtige wieder auf freiem Fuß +++

Eine angeordnete Untersuchungshaft für die drei Männer wurde zunächst gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft Aurich wurden die Haftbefehle durch das Amtsgericht Leer am Dienstagnachmittag wieder in Vollzug gesetzt.

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Das ist Ostfriesland:

  • Region im äußersten Nordwesten von Deutschland
  • Sie besteht aus den Landkreisen Aurich, Leer und Wittmund sowie der kreisfreien Stadt Emden
  • Die ostfriesischen Inseln sind Borkum, Juist, Norderney, Baltrum, Langeoog, Spiekeroog und Wangerooge
  • Etwa 467.000 Menschen leben hier (Stand: Dezember 2019)

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Ostfriesland: Tatverdächtige sind Anfang 20

Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich bei den drei Tatverdächtigen um zwei Syrer und einen Iraker im Alter von 18, 20 und 21 Jahren.

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Weitere Einzelheiten zu ihnen, dem Opfer und den Umständen der Tat nannte die Staatsanwaltschaft mit Verweis auf die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten nicht. (dpa)