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Ostfriesland: Wenn du DAS in deinem Garten hast, musst du bald Strafe zahlen

Anwohner in Ostfriesland müssen aktuell gehörig aufpassen, denn ein bestimmter Fehler kann sehr teuer werden.Die Regel, die zu saftigen Strafen führen kann, betrifft sogar nicht nur Menschen in Ostfriesland, sondern in ganz Niedersachsen – und die Bußgelder können bis zu 50.000 Euro betragen! Ostfriesland: Leer setzt Verbot bei Eigentümern durchDie Rede ist von Schottergärten in Niedersachsen, […]

Ostfriesland
In Ostfriesland müssen die Häuserbesitzer aufpassen (Symbolfoto). Foto: IMAGO / BildFunkMV

Anwohner in Ostfriesland müssen aktuell gehörig aufpassen, denn ein bestimmter Fehler kann sehr teuer werden.

Die Regel, die zu saftigen Strafen führen kann, betrifft sogar nicht nur Menschen in Ostfriesland, sondern in ganz Niedersachsen – und die Bußgelder können bis zu 50.000 Euro betragen!

Ostfriesland: Leer setzt Verbot bei Eigentümern durch

Die Rede ist von Schottergärten in Niedersachsen, denn diese sind seit 2012 nicht mehr erlaubt. Doch trotz Verbot gibt es Anwohner, die noch immer Schottergärten anlegen oder schon besitzen.

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Die Kommunen in Ostfriesland haben die Menschen bis jetzt immer wieder über das Verbot aufgeklärt. Doch der Stadt Leer reicht das nicht mehr – sie greift durch: Nach ihrer eigenen Angaben hat die Stadt bereits acht Verfahren eingeleitet. Bürgerinnen und Bürger seien dazu aufgefordert worden, die Flächen umgehend zu beseitigen und zu bepflanzen, heißt es. Im Einzelfall hätten Gartenbesitzer längere Fristen gesetzt bekommen, um sich an den Pflanzzeiten orientieren zu können.

Ostfriesland
Schottergarten vor einem Haus. Das soll es so nicht mehr in Ostfriesland geben. Foto: IMAGO / Arnulf Hettrich

Das ist Ostfriesland:

  • Region im äußersten Nordwesten von Deutschland
  • Sie besteht aus den Landkreisen Aurich, Leer und Wittmund sowie der kreisfreien Stadt Emden
  • Die ostfriesischen Inseln sind Borkum, Juist, Norderney, Baltrum, Langeoog, Spiekeroog und Wangerooge
  • Es leben etwa 465.000 Menschen auf 3144,26 Quadratkilometern in Ostfriesland

In Leer ist seit Februar sogar ein neuer Mitarbeiter für das Aufspüren von Schotter- und Kiesflächen zuständig. Die Grundlage dafür ist Paragraf 9 Absatz 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO). 

„Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind“, heißt es in der Niedersächsischen Bauordnung.


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Wenn die Gartenbesitzer die Schottergärten nicht wie von der Stadt angeordnet beseitigen, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro, berichtet der NDR.

Aus ökologischer Sicht sind Schottergärten äußerst problematisch, denn sie bieten Insekten und Kleintieren wie Vögeln oder Reptilien kaum Nahrung oder einen Unterschlupf, deswegen sind sie vielerorts verboten.