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Sylt: Nach Jagd-Freigabe auf Goldschakal – jetzt stoppt das Gericht den Abschuss 

Auf der Insel Sylt machten sich Jäger auf, um den Goldschakal abzuschießen. Jetzt stoppt ein Gericht vorläufig die Jagd.

Die Jagd auf den Goldschakal auf Sylt wird vorerst gestoppt. (Symbolbild)
© IMAGO/imagebroker

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Seit einigen Wochen macht ein Goldschakal die Insel Sylt unsicher. Mindestens 90 Schafe und Lämmer soll das Tier seit dem 19. Mai getötet haben. Am 5. Juni erteilte das Landesamt für Umwelt daraufhin eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss (MOIN.DE berichtete).

Zwischen 20 und 30 lokale Jäger machten sich auf die nächtliche Suche nach dem Goldschakal. Doch damit ist nun vorerst Schluss: Das Schleswiger Verwaltungsgericht hat die Jagd auf Sylt vorläufig gestoppt.

Sylt: Finale Entscheidung steht noch aus

Zuvor hatte sich ein Naturschutzverband gegen die Ausnahmegenehmigung des Landesamts für Umwelt an das Schleswiger Gericht gewandt. Dieses erließ nun einen Hängebeschluss: Der Goldschakal darf vorerst nicht abgeschossen werden. In der Zwischenzeit sollen die Akten gesichtet werden. Eine finale Entscheidung darüber, wie es mit dem Goldschakal auf Sylt weitergeht, steht noch aus.

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Der Goldschakal ist eine eng mit dem Wolf verwandte Art aus der Familie der Hunde. Ursprünglich stammt das Tier aus Südosteuropa, dem Nahen Osten und Teilen Afrikas. 1997 wurde der erste Goldschakal in Deutschland (Brandenburg) nachgewiesen. Mittlerweile ist die Tierart in mehreren Regionen Deutschlands (unter anderem auf Sylt) vertreten. Der Goldschakal ist eine geschützte Art.