Eine Kreuzfahrt klingt wohl für viele Touris zunächst nach der perfekten Reise-Option. Denn sie verspricht Erholung an Bord, während man an Land zahlreiche verschiedene Orte erkunden kann.
Es kommt allerdings immer wieder zu dem Szenario, dass die gebuchte Kreuzfahrt plötzlich abgesagt wird oder es zu Verspätungen kommt. In vielen Fällen haben Betroffene dann die Möglichkeit, Schadensersatz zu beantragen. Doch mit wie viel Geld kannst du eigentlich rechnen?
Kreuzfahrt abgesagt: Wie hoch ist der Schadensersatz?
DER WESTEN hat bei „Kreuzfahrt-Anwälte.de“ nachgehakt. Demnach müsse man sich sowohl den Einzelfall als auch die zeitlichen Abläufe genauer ansehen, um zu beurteilen, mit wie viel Geld man rechnen kann.
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Die Summe hängt nämlich auch davon ab, wie kurzfristig die Kreuzfahrt abgesagt wurde. Laut der Experten fällt der Schadensersatz in der Regel höher aus, wenn zwischen der Absage und der Reise ein halbes Jahr oder gar weniger Zeit liegt. Doch wie erhältst du eigentlich Schadensersatz?
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Wie erhält man den Schadensersatz?
Um Schadensersatz nach einer Absage der Kreuzfahrt zu erhalten, müssen Betroffene selbst tätig werden. Das bedeutet: Sie können sich entweder selbst an die jeweilige Reederei wenden und ihr Glück versuchen, oder sie lassen sich anwaltlich beraten.
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Schnelles Handeln ist in beiden Fällen wichtig, um nicht zu riskieren, dass die Ansprüche verjähren. Denn laut Gesetz beträgt die Frist zur Geltendmachung nur zwei Jahre – und sie beginnt genau mit dem geplanten Ende der Kreuzfahrt. Beispiel: War das Ende der Reise am 7. Januar 2024 vorgesehen, muss spätestens bis zum 7. Januar 2026 Klage erhoben werden. Danach ist kein Schadensersatz mehr möglich.