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Hamburg: IS-Rückkehrerin vor Gericht – sie nahm den Tod ihres Sohnes in Kauf

Hamburg: IS-Rückkehrerin vor Gericht – sie nahm den Tod ihres Sohnes in Kauf

Strafgericht Hamburg
© picture alliance/dpa/dpa Pool | Marcus Brandt

Die krassesten Hamburger Kriminalfälle

Immer mal wieder standen in letzter Zeit IS-Rückkehrerinnen vor dem Strafgericht Hamburg. Sie alle mussten sich dafür verantworten, sich der Terror-Organisation IS angeschlossen zu haben. Was die Fälle einte: Die meisten der Frauen waren noch sehr jung, als sie ihren Männern nach Syrien gefolgt sind, um sie bei Kampfhandlungen zu unterstützen oder selbst daran teilzunehmen.

Jetzt steht aber eine Frau in Hamburg vor Gericht, deren Umstände sich von den anderen unterscheiden. Denn Stefanie A. aus Schleswig-Holstein ist 44 Jahre alt. Sie sitzt seit März letzten Jahres in Untersuchungshaft.

Hamburg: Schreckliche Handlungen durch die Angeklagte

Der rotblonden Frau wird vorgeworfen, im Sommer 2016 mit ihrem damals 14-jährigen Sohn über die Türkei nach Raqqa in Syrien gereist zu sein. Sie soll ihrem Ehemann gefolgt sein, der sich im Vorjahr bereits aktiv dem IS als Kämpfer angeschlossen haben soll. Von Februar 2017 bis Anfang 2018 soll sie sich mit ihrem Mann und dem gemeinsamen Sohn in die Strukturen des IS eingegliedert haben.

Dramatisch: Der Minderjährige kam während eines Bombenangriffs im Februar 2018 ums Leben. Zuvor soll Stefanie A., die sich offen auf die Seite des IS gestellt haben soll, ihn für eine Kampfeinheit zur Verfügung gestellt haben.

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Ihr Sohn soll eine Kampfausbildung mit militärischer Ausrichtung absolviert haben, soll als Posten an Straßensperren eingesetzt worden und unter Beschuss geraten sein. Dass er sich wiederholt in unmittelbarer Lebensgefahr befunden haben soll, soll sie billigend in Kauf genommen haben.

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Daten und Fakten über Hamburg:

  • Hamburg ist als Stadtstaat ein Land der Bundesrepublik Deutschland.
  • Hamburg ist mit rund 1,9 Millionen Einwohnern die zweitgrößte Stadt Deutschlands und die drittgrößte im deutschen Sprachraum.
  • Das Stadtgebiet ist in sieben Bezirke und 104 Stadtteile gegliedert, darunter mit dem Stadtteil Neuwerk eine in der Nordsee gelegene Inselgruppe.
  • Der Hamburger Hafen zählt zu den größten Umschlaghäfen weltweit.
  • Die Speicherstadt und das benachbarte Kontorhausviertel sind seit 2015 Teil des UNESCO-Weltkulturerbes
  • International bekannt sind auch das Vergnügungsviertel St. Pauli mit der Reeperbahn sowie das 2017 eröffnete Konzerthaus Elbphilharmonie.

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Staatsanwaltschaft in Hamburg erhebt mehrere Vorwürfe

Doch damit nicht genug: Als ihr Kind getötet wurde, soll die Mutter mit ihrem älteren Sohn (heute 25), der in Deutschland geblieben war, gechattet haben. Dabei – so die Staatsanwaltschaft beim Verlesen der Anklageschrift zu Beginn der Hauptverhandlung – soll sie den Älteren aufgefordert haben, sich über den Märtyrer-Tod seines jüngeren Bruders zu freuen.

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Die Staatsanwaltschaft wirft Stefanie A. in dem Prozess vor, Mitglied des IS gewesen zu sein, der für Mord, Totschlag und Verbrechen gegen die Menschlichkeit steht. Zudem wird ihr vorgeworfen, ein Kind unter 15 Jahren in eine bewaffnete Gruppe eingegliedert zu haben. Dabei soll sie ihre „Fürsorge- und Erziehungspflicht für einen Schutzbefohlenen“ verletzt haben.

Hamburg: Kaum eine Reaktion der Angeklagten

Der Anklageverlesung hörte Stefanie A., die ein helles Sweatshirt mit einem Schriftzug der Sängerin Dua Lipa auf dem Rücken anhatte, reglos zu. Einlassen wollte sie sich vorerst auch nicht.

Angaben zu ihrer Person musste sie machen. Dazu ist sie gesetzlich verpflichtet. So war zu erfahren, dass sie keine Berufsausbildung hat und ihr Familienstand „verheiratet“ ist. Wo sich ihr Ehemann befindet, unklar.

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Als ihr Verteidiger das Wort ergriff, zeichnete er ein anderes Bild der Angeklagten. Er gab an, dass seine Mandantin ihrem Ehemann, der angeblich nicht dem IS angehört haben soll, nachgereist sei. Denn er soll verletzt gewesen sein.

Sie soll nicht davon ausgegangen sein, dass ihre Reise eine derartige Odyssee werde und hätte gedacht, dass sie an einen friedlichen Ort reisen würde. Fraglich sei, ob sie davon Kenntnis hatte, dass ihr Sohn militärisch ausgebildet wurde. Dafür soll es angeblich keine Hinweise geben.

Für den Prozess sind elf Verhandlungstage anberaumt, zu dem Zeugen und auch Gutachter geladen werden. Wenn Stefanie A. verurteilt wird, dann drohen ihr drei bis 15 Jahre Haft.