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Hamburg: Ein Symbol soll bald verboten werden – der Grund ist ernst

Hamburg: Ein Symbol soll bald verboten werden – der Grund ist ernst

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Hamburg: Ein Symbol soll bald verboten werden – der Grund ist ernst

Hamburg: Ein Symbol soll bald verboten werden – der Grund ist ernst

Kämpfe in der Ukraine gehen erbittert weiter - immer mehr Menschen fliehen

Während in der Ukraine weiter erbittert gekämpft wird, kommen immer mehr Geflüchtete in den Nachbarländern an. Seit dem russischen Einmarsch sind nach UN-Angaben mehr als 1,2 Millionen Menschen aus der Ukraine geflohen.

Bald müssen die Menschen in Hamburg bei einem bestimmten Symbol genau aufpassen, denn sie könnten dafür mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.

Dieses Zeichen wird von Putin-Anhängern in Hamburg und weltweit benutzt – und soll in Hamburg nicht mehr auftauchen.

Hamburg: Russisches Symbol soll hier verboten werden

Die Rede ist von dem Buchstaben „Z“, der auf den russischen Wagen und Panzern zu sehen ist. Dieses Zeichen wird auch als Propaganda-Zeichen benutzt und ist zu einem Symbol geworden.

Laut dem russischen Verteidigungsministerium steht das Schriftzeichen für den Slogan „Für den Sieg“. Das „Z“ prangt in Russland auf vielen Autos. In sozialen Netzwerken fügen auch Prominente ein groß geschriebenes „Z“ in ihren Namen ein.

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Die Verwendung des für einen russischen Sieg im Angriffskrieg gegen die Ukraine genutzen „Z“-Symbols soll in Hamburg in bestimmten Fällen als Straftat geahndet werden.

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Daten und Fakten über Hamburg:

  • Hamburg ist als Stadtstaat ein Land der Bundesrepublik Deutschland.
  • Hamburg ist mit rund 1,9 Millionen Einwohnern die zweitgrößte Stadt Deutschlands und die drittgrößte im deutschen Sprachraum.
  • Das Stadtgebiet ist in sieben Bezirke und 104 Stadtteile gegliedert, darunter mit dem Stadtteil Neuwerk eine in der Nordsee gelegene Inselgruppe.
  • Der Hamburger Hafen zählt zu den größten Umschlaghäfen weltweit.
  • Die Speicherstadt und das benachbarte Kontorhausviertel sind seit 2015 Teil des UNESCO-Weltkulturerbes
  • International bekannt sind auch das Vergnügungsviertel St. Pauli mit der Reeperbahn sowie das 2017 eröffnete Konzerthaus Elbphilharmonie.

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Darauf wies der Sprecher des rot-grünen Senats am Dienstag hin. Das Strafgesetzbuch stelle in Paragraf 140 die Billigung einer rechtswidrigen Tat unter bestimmten Bedingungen unter Strafe, sagte Marcel Schweitzer.

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„Auch in Hamburg ist es so, dass die Strafverfolgungsbehörden im Kontext der Billigung oder der Begrüßung des Angriffskrieges auch eine strafbare Handlung sehen.“ Dies gelte auch für die Zurschaustellung des „Z“-Symbols, wenn ein entsprechender Kontext nachgewiesen werden könne.

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Der Paragraf 140 StGB sieht Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vor. (dpa mit mae)